Stellungnahme der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN) zum Bericht "Dressur pervers" des
Reitsportmagazins St. Georg (Ausgabe 8 / 2005) sowie des sich
darauf beziehenden Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
(FAZ) vom 30. Juli 2005:
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung verurteilt sämtliche in den
oben erwähnten Artikeln dargestellten Praktiken zum Training von
Dressurpferden, die nicht mit den Richtlinien für Reiten und Fahren
sowie den "Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes" oder den
Bestimmungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), dem Regelwerk
für den nationalen Turniersport, in Einklang stehen.
Bei den Europameisterschaften
Dressur in Hagen wurden keine der in den Artikeln erwähnten Praktiken
beobachtet.
Die Deutsche Reiterliche
Vereinigung geht davon aus, dass der Spitzendressursport in ihrem
Einflussbereich die in den Artikeln erwähnten mechanischen und
elektrischen Instrumente nicht verwendet. Eine Verwendung dieser
Instrumente würde gegen die Richtlinien für Reiten und Fahren
sowie die "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" verstoßen
und bei Nachweis den unverzüglichen Ausschluss von der Kaderzugehörigkeit
sowie gegebenenfalls weitere Sanktionen nach sich ziehen.
Trainingsmethoden mit
starkem "Aufrollen" und "Abstellen" des Pferdehalses wurden in
der Geschichte des Reitsportes wiederholt propagiert. Die für
den nationalen Bereich verbindlichen Richtlinien für Reiten und
Fahren sowie die klassische Lehre und Fachliteratur, aus denen
die Richtlinien entwickelt wurden, hat diese Praktiken als falsch
erkannt. Derzeit wird auf internationaler Ebene um diese Methode
wiederum intensiv diskutiert. Basierend auf den Erkenntnissen
der Richtlinien für Reiten und Fahren vertritt die Deutsche Reiterliche
Vereinigung weiterhin die Auffassung, dass das übermäßig starke
"Aufrollen" und "Abstellen" des Pferdehalses eine Irrlehre ist.
Gemeinsam mit der Internationalen
Reiterlichen Vereinigung (Föderation Equestre Internationale,
FEI) wird die Thematik in den zuständigen Gremien aufgearbeitet.
Hierzu werden zur Zeit die einschlägigen wissenschaftlichen Grundlagen
gesammelt, analysiert und ergänzt.
Verstöße gegen die
Grundsätze der Richtlinien für Reiten und Fahren, die "Ethischen
Grundsätzen des Pferdefreundes" oder die LPO werden, unabhängig
davon, ob sie auch gegen das wesentlich toleranter gefasste Tierschutzgesetz
verstoßen, auch weiterhin von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln geahndet.
Der Verband stellt
sich seiner Verantwortung für das Pferd. Daneben muss sich jedoch
auch jeder Reiter und Ausbilder seiner persönlichen Verantwortung
gegenüber dem Pferd bewusst sein. Von dieser persönlichen Verantwortung
kann und will der Verband niemanden entbinden.
Die Deutsche Reiterliche
Vereinigung ist sich bewusst, dass bei der Erhaltung der Grundsätze
der klassischen Ausbildung sowie des Trainings und der Prüfung
von Dressurpferden den Kaderreitern, Ausbildern und Turnierrichtern
eine Rolle mit besonderer Verantwortung zukommt.
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