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Am Wochenende wurden in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) unter dem Titel "Dressur pervers - Zwangsmethoden hoch zu Roß" unter Bezugnahme auf die Fachzeitschrift "St. Georg" " die rüden Trainingsmethoden, die ungeniert und ungestraft vorgeführt werden", thematisiert. Diesen Artikel können Sie hier lesen.

Man mag Parallelen zu den jüngsten Vorfällen bei der NRHA während des Derbys ziehen, man mag denken, daß "die Anderen" auch Probleme mit dem leidigen Thema Abreiten haben. Man darf aber auch konstatieren, daß die Deutsche Reiterlichen Vereinigung (FN) im Umgang mit Medien Erfahrung hat, denn die Reaktion auf die Vorwürfe der "FAZ" und "St. Georg" kommt offensiv und umgehend:


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Stellungnahme der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zum Bericht "Dressur pervers" des Reitsportmagazins St. Georg (Ausgabe 8 / 2005) sowie des sich darauf beziehenden Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 30. Juli 2005:

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung verurteilt sämtliche in den oben erwähnten Artikeln dargestellten Praktiken zum Training von Dressurpferden, die nicht mit den Richtlinien für Reiten und Fahren sowie den "Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes" oder den Bestimmungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), dem Regelwerk für den nationalen Turniersport, in Einklang stehen.

Bei den Europameisterschaften Dressur in Hagen wurden keine der in den Artikeln erwähnten Praktiken beobachtet.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung geht davon aus, dass der Spitzendressursport in ihrem Einflussbereich die in den Artikeln erwähnten mechanischen und elektrischen Instrumente nicht verwendet. Eine Verwendung dieser Instrumente würde gegen die Richtlinien für Reiten und Fahren sowie die "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" verstoßen und bei Nachweis den unverzüglichen Ausschluss von der Kaderzugehörigkeit sowie gegebenenfalls weitere Sanktionen nach sich ziehen.

Trainingsmethoden mit starkem "Aufrollen" und "Abstellen" des Pferdehalses wurden in der Geschichte des Reitsportes wiederholt propagiert. Die für den nationalen Bereich verbindlichen Richtlinien für Reiten und Fahren sowie die klassische Lehre und Fachliteratur, aus denen die Richtlinien entwickelt wurden, hat diese Praktiken als falsch erkannt. Derzeit wird auf internationaler Ebene um diese Methode wiederum intensiv diskutiert. Basierend auf den Erkenntnissen der Richtlinien für Reiten und Fahren vertritt die Deutsche Reiterliche Vereinigung weiterhin die Auffassung, dass das übermäßig starke "Aufrollen" und "Abstellen" des Pferdehalses eine Irrlehre ist.

Gemeinsam mit der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Föderation Equestre Internationale, FEI) wird die Thematik in den zuständigen Gremien aufgearbeitet. Hierzu werden zur Zeit die einschlägigen wissenschaftlichen Grundlagen gesammelt, analysiert und ergänzt.

Verstöße gegen die Grundsätze der Richtlinien für Reiten und Fahren, die "Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes" oder die LPO werden, unabhängig davon, ob sie auch gegen das wesentlich toleranter gefasste Tierschutzgesetz verstoßen, auch weiterhin von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln geahndet.

Der Verband stellt sich seiner Verantwortung für das Pferd. Daneben muss sich jedoch auch jeder Reiter und Ausbilder seiner persönlichen Verantwortung gegenüber dem Pferd bewusst sein. Von dieser persönlichen Verantwortung kann und will der Verband niemanden entbinden.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung ist sich bewusst, dass bei der Erhaltung der Grundsätze der klassischen Ausbildung sowie des Trainings und der Prüfung von Dressurpferden den Kaderreitern, Ausbildern und Turnierrichtern eine Rolle mit besonderer Verantwortung zukommt.

Quelle FN/wittelsbuerger.com



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