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by
wittelsbuerger.com / DQHA |
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Promotion
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Seit dem 01. Mai können Pferde, die bis dato aufgrund ihrer übermäßig weißen Abzeichen (Regel 227 c) nicht als American Quarter Horses eingetragen werden konnten, bei der AQHA registriert werden (wir berichteten).
Wer sein Pferd innerhalb der nächsten sieben Monate anmeldet, spart Kosten, denn danach werden die Gebühren zunehmend steigen.
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Für die Registrierung sind folgende Dokumente einzureichen:
* Registrierungserklärung (Registration Application)
* Breeders Certificate
* Stallion Breeding Report
* evtl. Transfers, soweit nötig
Zudem müssen Pferde mit übermäßig weißen Abzeichen ihre Abstammung mit einem DNA Test nachweisen können (wenn dieser für einen anderen Verband durch die UC Davis durchgeführt wurde, reicht das der AQHA).
Impressive-Nachkommen benötigen darüber hinaus ein HYPP-Test, der von jedem dafür von der AQHA anerkannten Labor durchgeführt werden kann.
Ob ein DNA Test notwendig ist, zeigen die Fotos. Bitte für die Registrierung auch Nahaufnahmen senden und angeben, welche Farbe die Haut bei den weißen Abzeichen hat.
Für alle Besitzer, deren Pferde keinen DNA Test erbringen können, weil ein oder beide Eltertiere tot sind, kann beim AQHA Executive Committee bis zum 31. Dezember 2005 ein 'Härtefall' beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
Gerne sind wir Ihnen bei den Eintragungen behilflich!
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of the Month
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