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DQHA: Verband informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der Pferde
 
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Nach dem Appaloosa Horse Club Germany (w!.com vom 05.05.10) informiert nun auch die DQHA über den Einsatz des Transponder mit Mikrochip, der von einem Tierarzt, einer vom Tierarzt beaufsichtigten Person oder einem Beauftragten eines Zuchtverbands mit Sachkundenachweis gestezt werden darf.
„Zurzeit raten wir, den Chip von einem Tierarzt stressfrei bei Ihnen zu Hause setzen zu lassen. Wichtig ist aber: Ihr Tierarzt muss ebenfalls eine amtliche Registriernummer haben! Bitte sprechen Sie ihn darauf an. Ansonsten kann der Equidenpass nicht freigegeben werden“, erläutert DQHA-Zuchtleiter Dr. Hinni Lührs-Behnke.

Der Chipbeauftragte (Tierarzt) dokumentiert das Setzen des Chips und sendet die Informationen für den Equidenpass wieder an den Zuchtverband, der dann die weitere Bearbeitung übernimmt.
„Zurzeit überprüfen wir die praktische Möglichkeit, Chipbeauftragte zu schulen, um vom Verband aus Sammeltermine anbieten zu können, damit der gesamte bürokratische Ablauf möglichst einfach gehandhabt werden kann“, so Lührs-Behnke weiter.

Dabei gilt es aber, absolut das Wohl der Fohlen im Auge zu behalten. „Wir wollen da auch Erfahrungen anderer Verbände abwarten“, ergänzt der DQHA Zuchtleiter, da beim Chippen in fremder Umgebung Schwierigkeiten auftreten können. Es ist in jedem Fall dringend notwendig, dass zum Zeitpunkt des Chippens die Fohlen vollstes Vertrauen zum Menschen haben und sehr gut halfterführig sind, damit das Chippen selbst in absoluter Ruhe durchgeführt werden kann.

Informationen

Bislang wurden Pferde für den Equidenpass durch Farbe, Abzeichen und Wirbel identifiziert. Ab sofort genügt das dem Gesetzgeber nicht mehr. Die EU verlangt seit diesem Jahr, dass sämtliche Pferde über einen Transponder mit Mikrochip aktiv gekennzeichnet werden.

Seit März ist die aktuelle Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in Kraft. Diese regelt die Umsetzung der EU-Verordnung 504/2008 zur Kennzeichnungspflicht von Equiden. Während Pferde bisher nur beim Verlassen des heimatlichen Betriebes einen Pferdepass vorweisen mussten, müssen in Deutschland von nun an alle Pferde einen Equidenpass besitzen. Zudem müssen alle Pferde, die bisher noch keinen Equidenpass haben, gechippt werden, bevor für sie ein Pferdepass ausgestellt werden kann. Jedes Bundesland hat eine zentrale Ausgabestelle für die amtlichen Transponder (Chip). Ab jetzt sind nur diese mit von der Ausgabestelle amtlich freigegebenen Nummern gültig und eventuelle Altbestände von Verbänden und Tierärzten dürfen nicht mehr aufgebraucht werden, sobald die amtlichen Transponder zur Verfügung stehen. Mitglieder eines Zuchtverbandes wenden sich an ihren Verband und beziehen von diesem „ihre“ Transponder. Die Ausgabe der Transponder (Chip) ist Sache der Bundesländer. Für deutschlandweit tätige Verbände ist die Transponderstelle des Bundeslandes zuständig, in dem der Zuchtverband gemeldet ist.

Wie funktioniert die Tierkennzeichnung?

Moderne Transponder bestehen aus einem ungefähr reiskorngroßen Block (13,3 x 2 mm) aus Biopolymer. Er enthält den eigentlichen Mikrochip mit der 15-stelligen Nummer sowie eine winzige Antenne, um mit dem Lesegerät zu kommunizieren. Dieses praktisch unzerbrechliche System ist eine Weiterentwicklung des bislang üblichen Glastransponders. Der Transponder sendet keine Strahlen aus. Nur beim Ablesevorgang wird der Chip durch das Lesegerät aktiviert. Das System basiert auf einer weltweit nur einmal vergebenen Nummer. Eine Identifikationsnummer nach ISO-Norm sieht z.B. so aus: 276 = Deutschland, 0 = Trennziffer, 981 = Hersteller. Danach folgt die individuelle Identifikationsnummer. Der Transponder wird dem Pferd in die Halsmuskulatur oder in den Nackenband-Kammfett-Bereich appliziert.

Was ist wichtig für Sie?

Jeder Pferdehalter benötigt eine eigene amtliche Betriebsnummer, um einen Chip beantragen zu können. Landwirte und Pensionsstallbesitzer haben oftmals bereits eine eigene Betriebsnummer. Wer noch keine hat, kann sie je nach Bundesland beim Kreisveterinäramt, der Kreisverwaltung oder dem Landesministerium beantragen.

Mehr dazu

Viehverkehrsordnung: Ohne Pferdehalter-Registriernummer kein Pferdepass
Pferdekennzeichnung: ApHCG informiert nun über die Einführung der Transponder (Chip)


Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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QuelleQuarter Horse Journal



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