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Unerlaubte Medikation: Bleiben die Vorfälle auf der Quarter Horse-Europameisterschaft und der DQHA Futurity ohne weitere Folgen?
 
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Möglicherweise bleiben die Vorfälle der „unerlaubten Medikationen“ um „Madame Machine“ und „Wisely Victorious“, es wurden auf der Quarter Horse-Europameisterschaft 2012 und der DQHA Futurity 2012 die Substanzen Diclofenac und Flunixin gefunden, ohne weitere Folgen.
Grund dafür sind die unterschiedlichen und sogar fehlenden Bestimmungen zu den Themen „Doping“ und „Unerlaubte Medikation“ bei den Westernreitverbänden.

Das AQHA-Rulebook, dessen Klassen auf der Europameisterschaft und der Q12 abgehalten werden, erlaubt, auch in seiner aktuellen Fassung (mehr dazu hier), die Verwendung von Diclofenac (Surpass) und Flunixin in bestimmten Konzentrationen. Bislang hat die AQHA keine Ergebnisse dieser Turniere korrigiert, alle verbundenen AQHA-Titel haben weiterhin Bestand.

Der FEQHA fehlt gänzlich ein Regelwerk zum Thema Doping/ Medikation, lediglich die Ausschreibung der QH-EM verweist ausgesprochen schwammig darauf, dass „in Anlehnung an die Regeln der FEI getestet“ wird. Was immer das auch zu bedeuten haben kann – für das neben der Q12 größte Quarter Horse-Turnier Europas ist es ein unfassbar dilettantischer Zustand.

Aber auch für die DQHA sind die beiden prominenten Vorfälle nun eine Nagelprobe im Umgang mit Doping und Unerlaubter Medikation:
Bestes Beispiel dafür ist die aktuelle High Point-Wertung, die auf den in Deutschland errittenen AQHA-Punkten basiert. Hier führt „Madame Machine“ weiterhin die prestigereiche Wertung der Junior W. Pleasure an, auch „Wisely Victorious“ wird geführt.

Mögliche Konsequenzen seitens der DQHA, basierend auf der Satzung und dem Regelbuch, könnten sein,

- „bei Verstößen gegen die Doping-Bestimmungen Ordnungsmaßnahmen oder entsprechende Ordnungsmaßnahmen verbandsintern zu verhängen“ und
- zudem die „Sperrung des Pferdes und/ oder des Besitzers und/ oder des Reiters für die Teilnahme an DQHA-Klassen für 13 Monate“.

Allerdings: Zu lesen ist darüber in der etwas schmallippigen und fast schon entschuldigenden Mitteilung der DQHA nichts. Die „Nulltoleranz-Regel“ sei schuld an der Aberkennung der DQHA-Titel von Madame Machine, denn die Proben hätten „keinen Hinweis auf die Anwendung verbotener Doping-Substanzen oder verbotener Methoden erbracht“. Netter hätte man es kaum formulieren können.

Folgt man den zeitlichen Abläufen, soll das Ergebnis der EM-Tests der FEQHA bereits am 25. September vorgelegen haben, also mehr als drei Wochen vor Beginn der Q12. Damit hätte die DQHA schon im Vorfeld der Q12 die Möglichkeit haben können, beiden Pferden die Teilnahme an der Q12 zu verweigern mit Hinweis auf Verstöße gegen die Doping-Bestimmungen der verbandsübergreifenden Disziplinarkommission der angeschlossenen Westernreit-, Pferdesport- und Zuchtverbände.

Bislang sind aber lediglich „Madame Machine“ die DQHA-Medallien und Preisgelder aberkannt worden, von einer Aberkennung der AQHA-Erfolge oder gar einer Sperre, z.B. für 2013 ist nichts zu lesen. Zudem sind diese Sanktionen auch nur auf Grundlage des auf der Q12 durchgeführten Tests erfolgt.
Was wäre passiert, wäre das Pferd nicht getestet worden? Wäre dann ein „Dopingsünder“ Futurity Champion geblieben? Oder hat die DQHA gar Sorge, daß die Testergebnisse der FEQHA aufgrund fehlender Bestimmungen keinen Bestand haben könnten?



Sind die Verbände immer noch nicht auf das Thema Doping/ Unerlaubte Medikation vorbereitet?

Man mag die Stellungnahmen der Beschuldigten nun schnell als Imagepflege abtun und würde dennoch damit Gefahr laufen, die offensichtlichen Misstände zum Thema Doping im Westernreitsport leichtfertig zu übersehen.

Denn ob man nun den Darstellungen glauben mag oder nicht, sie werfen wichtige Fragen im formalen Umgang mit Doping und unerlaubter Medikation auf:

- Welche Regeln gelten auf welchem Turnier?
- Welche formalen Wege gibt es und müssen eingehalten werden?
- Was macht die verbandsübergreifende Disziplinarkommission der angeschlossenen Westernreit-, Pferdesport- und Zuchtverbände?
- Und nicht zuletzt: Wie ernst meinen es die Verbände eigentlich mit Doping und unerlaubter Medikation?

Das Beispiel um „Madame Machine“ wirft dabei ein besonderes Licht sowohl auf den inhaltlichen als auch auf den formalen Umgang damit und zeigt die mancherorts herrschende Orientierungslosigkeit, die sich bereits im zeitlichen Ablauf widerspiegelt:

Fünf Wochen bleiben die Testergebnisse bei der FEQHA liegen, bis erst am 3. November die betroffenen Besitzer informiert werden. Eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte sogar erst mehr als ein Vierteljahr später, am 23. Dezember 2012.

Aber: Was heisst eigentlich Dopingtests „in Anlehnung an die FEI-Regelungen“ genau? Könnte es also sein, daß die Entscheidungen hinsichtlich der beiden Vorfälle auf der QH-EM einer genauen rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden?

Dabei ist der AQHA-Sport in Europa nicht alleine im Brennpunkt, auch der Reiningsport macht in schöner Regelmäßigkeit immer wieder von sich reden. Dass auf der NRHA European Futurity in diesem Jahr, zwei Jahre vor Inkrafttreten dieser Bestimmung in den USA, nach gültigem FEI-Regelwerk getestet wird, kann fast nur als Warnung für die üblichen Verdächtigen gedacht sein, als „Erfolgsmeldung“ ist diese Regelung im Umfeld großer internationaler Reitsportwettbewerbe eigentlich keiner Meldung wert.

Angesichts dieser Umstände muss man, ob man will oder nicht, den Beschuldigten zu ihrer Verteidigung zugestehen, daß besonders im Bereich der „Unerlaubten Medikation“ im Westernreitsport mehr Verwirrung als Klarheit herrscht, welche Regeln welchen Verbandes zu welchem Zeitpunkt herrschen.

Denn während im deutschen Tierschutzgesetz lediglich von „Dopingmitteln“ die Rede ist, sind die Bestimmungen der Pferdesportverbände wie FEI und FN um die „Unerlaubte Medikation“ erweitert worden. Ob, wann und was gilt, mit diesen Fragen bleiben alle Beteiligten, nicht erst nach einem positiven Test, zumeist alleine gestellt.


Vorbild für andere könnte übrigens der Umgang der EWU mit diesen Themenfeld sein: Sie ist als einziger Westernreitverband in der Arbeitsgruppe Tierschutz und Pferdesport aktiv und hat sich schon früh ein sehr detailliertes Regelwerk mit klar definierten Verstößen, Maßnahmen und Sanktionen gegeben. Zudem führt sie Dopingtests nicht nur auf großen EWU-Turnieren durch, auch auf regionalen C-Turnieren.


Nützliche Literatur

FN: Fairer Sport - Listen der Substanzen
FN: Fairer Sport - International & National im Vergleich
EWU: Regelwerk Doping


Mehr dazu

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