Nach Feststellung der Pferdeseuche in einem Bestand im Regierungsbezirk Chemnitz, wo alle drei Pferde infiziert waren und verendet sind bzw. getötet wurden, erfolgte im Umkreis von drei Kilometern die Untersuchung aller dort befindlichen Pferde auf Ansteckende Blutarmut der Einhufer.
Das sächsische Gesundheitsministerium teilt mit, dass die an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen vorgenommenen Blutuntersuchungen der 59 Pferde alle ein negatives Ergebnis hatten. Die Umgebungsuntersuchungen waren erforderlich geworden, da diese Pferdeseuche insbesondere durch Blut saugende Insekten übertragen wird.
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Entsprechend den Gegebenheiten besteht gegenwärtig keine Veranlassung für Sanktionen oder Sperrmaßnahmen in Sachsen.
Die Absage von Veranstaltungen durch den Pferdezucht- bzw. Pferdesportverand hat allgemein vorsorglichen Charakter, da auch die Teilnahme Thüringer Pferde vorgesehen war.
Nach wie vor ungeklärt ist der Eintrag der Ansteckenden Blutarmut in den sächsischen Pferdebestand; die Erhebungen dazu laufen noch.
Quelle: Medienservice Sachsen
Thüringen: Untersuchungen auf Infektiöse Anämie der Einhufer werden fortgesetzt
Erfurt - Bisher wurden in Thüringen (Landkreise Weimarer Land, Ilmkreis, Sömmerda, Saale- Holzland, Altenburger Land, Greiz, Nordhausen) rund 1400 Blutproben von Pferden zur Untersuchung auf Infektiöse Anämie entnommen und an das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza eingesendet. Das betraf alle Ausbruchs- und Kontaktbestände sowie die Pferdebestände, die sich im 3-km-Radius um diese Bestände befinden. Dabei konnte für rund 900 Proben die Untersuchung endgültig mit negativem Ergebnis abgeschlossen werden. Es wurden keine weiteren positiven Fälle festgestellt. In dieser Woche beginnen die zweiten Untersuchungen in den Ausbruchs- und Kontaktbeständen. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen vorliegen. Wenn in den Kontaktbeständen diese Untersuchung mit negativem Ergebnis abschließt, können die Sperrmaßnahmen aufgehoben werden. Das gilt nicht für die Ausbruchsbestände, dort ist in vier Wochen eine weitere Untersuchung notwendig.
Quelle: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit