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Hintergrund
ist die aus Veranstaltersicht durchaus nachvollziehbare Praxis,
auf Turnieren einen NRHA-Richter auch eine andere Reining, z.B.
eine EWU-Reining richten zu lassen. Zuletzt geschah dieses auf
der EWU German Open in Bad Salzuflen (wittelsbuerger.com
vom 30.10.05), auf der die NRHA Richter Pat Carter und Jack
Drechsler (beide Kanada) auch EWU Reinings richteten. Das würde
sie in diesem Jahr ein Investigative Judges Review kosten, die
Strafe, die ab diesem Jahr dafür gelten soll udn auch im Portemonnaie
zu spüren ist - 3.500 USd im ersten Fall, den Verlust der
richterkarte im Folgefall.
Der Grund ist einfach, und die NRHA macht auch keinen Hehl daraus:
Geld.
Die Turnierveranstalter, so die NRHA, sollen dadurch angehalten
werden, NRHA anerkannte Klassen durchzuführen, und dafür müssen
die Reiter NRHA USA-Mitglied sein. Und jedes Mitglied spült 60
USD in die Kasse.
Das bedeutet
aber auch: Keine Futurities mehr ohne NRHA-Klassen, denn Affiliate-Klassen
dürfen nur noch mit NRHA-Klassen stattfinden, wenn ein NRHA USA-Richter
dort arbeiten soll.
Auf der einen Seite verständlich, denn Reiningklassen "fremder"
Verbände profitieren von der Infrastruktur, der Ausbildung und
den Erfahrungen der NRHA und ihrer Richter.
Aber das tun
so ziemlich alle Westernsportverbände weltweit auch von der AQHA,
dem größten Zuchtverband der Welt. Und der hat sich noch nicht
zu solch einer drastischen Maßnahme geäußert. In Deutschland profitieren
z.B. Verbände wie der WRR davon, auf ausgebildetet AQHA-Richter
zurückgreifen zu können, ohne daß es je jemanden
in USA gestört hätte.
Natürlich gibt es für die Richter, auch in Deutschland, Ausnahmen:
Sie dürfen weiterhin AQHA und APHA-Reinings richten, FN- oder FEI-
Reinings und NRHA Germany-Klassen, sofern diese mit NRHA USA-Klassen
zusammen abgehalten werden.
Weiterhin
sind Reiningprüfungen ohne Preisgeld davon ausgenommen, Jackpot-
Klassen auch. Aber, und das dürfte auch die NRHA Richter in Deutschland
interessieren, es ist noch nicht klar, ob NRHA Germany-Regioturniere
noch von Richtern mit der NRHA USA-Karte gerichtet werden können.
Denn "beginner and green classes" sind zwar ausgenommen, ob die
Klassen auf den Regios auch dazugehören, ist nicht sicher.
Sicher dagegen
ist aber, daß ApHC-Reinings dazugehören und nicht von der Regel
ausgenommen wurden, denn mit dem ApHC besteht keine NRHA-Vereinbarung.
Befremdlich ist die Entscheidung der NRHA auf alle Fälle - denn
kein NRHA-Richter wird NRHA-Richter, weil er dann EWU-Reiningklassen
richten will. NRHA-unabhängigen Verbänden aber vom Zugang zu qualifizierten
Richtern auszuschließen oder diese durch Agreements zu Zugeständnissen
zwingen zu wollen, scheint purer Seperatismus und Einflußnahme
auf den offensichtlich wachsenden Reiningmarkt und ist ein Eingriff
in die Entscheidungen der eigenen Richter, der Veranstalter und
der Affiliates.
Die Reaktionen
auf die Regeländerung werden interessant werden - sowohl seitens
der betroffenene Verbände wie auch der Richter. Denn ob sich altgediente
Richter wie ein Jack Drechsler sich so leicht per Order Mufti
von "ihren" Verbänden wie EWU o.ä. trennen lassen, mag keiner
so recht glauben.
Die
Mitteilung der NRHA "Just The Facts - 2006 Judges Restriction
Rule Change"
http://www.wittelsbuerger.de/nrha/2005/medicationprogram.htm
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