Dr.agr. Dr.agr. habil. Ines von Butler-Wemken ist
Expertin für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum. Dorthin
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Mit dem neuen Deutschen Tierzuchtgesetz, das bereits Ende Dezember 2006 in
Kraft getreten ist, sind die gesetzlich vorgeschriebenen tierzüchterischen Mindestleistungen
an Zuchthengste zum Einsatz für die künstliche Besamung ersatzlos entfallen.
Als
tierzüchterische Mindestanforderung gilt in Deutschland nur, dass ein Zuchthengst
beim Einsatz zur künstlichen Besamung in das Zuchtbuch einer amtlich anerkannten
Züchtervereinigung eingetragen ist. Die Besamungserlaubnis mit der gesetzlich
vorgegebenen Mindestleistung an Besamungshengste, wie zum Beispiel die Eigenleistungsprüfung,
ist ersatzlos entfallen, da es in der EU bisher keine gemeinschaftliche Regelung
zur Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung gibt. Ebenfalls weggefallen
ist die Beschränkung, dass in Deutschland Samen nur durch Besamungsstationen abgegeben
werden durfte, die ihren Sitz in Deutschland haben mussten und nach dem deutschen
Tierzuchtgesetz zugelassen waren. Fragen?
Die 21 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter, z.B. Pat Faitz,
Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA. Zum
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