Berlin (fn-press).
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Deutsche Bundestag
in Berlin Mitte Februar ein neues Hufbeschlaggesetz beschlossen.
„Wir haben rechtliche Klarheit geschaffen und sorgen nun für ein
einheitliches, hohes Niveau in der Hufbehandlung“, so Dr. Wilhelm
Priesmeier (Rahden), Tierschutzbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion
und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte sich im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens ebenfalls für das neue Gesetz ausgesprochen.
Promotion
Das zum kommenden Jahr
in Kraft tretende Gesetz löst eine Regelung aus dem Jahr 1940
ab. „Eine Neufassung war überfällig“, so Priesmeier. So haben
sich die Rolle des Pferdes und damit auch Hufbearbeitung und –pflege
in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend geändert. Neben dem
Hufbeschlag mit Eisen spielt heute auch die Barhufpflege eine
wichtige Rolle. Dieser Bereich der Hufpflege war bislang gesetzlich
nicht geregelt. „Es ist im Laufe der Jahre eine Art Grauzone entstanden,
in der sich viele gute Fachleute, aber leider auch einige unzureichend
ausgebildete Personen betätigt haben“, fasst Priesmeier zusammen.
Durch das neue Gesetz
wird, so Priesmeier, ein einheitliches, hohes Qualitätsniveau
in der Hufbehandlung gewährleistet, sei es Beschlag, sei es Barhuforthopädie
und –pflege. Fortan ist die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied
Voraussetzung für jede gewerbliche Verrichtung am Pferdehuf. Gesetzeskritiker
aus dem Bereich der Barhufpfleger hatten in dem neuen Gesetz eine
Einschränkung ihrer beruflichen Zukunft befürchtet. Dieser Kritik
hielt Dr. Priesmeier entgegen: „Wir haben durch eine angemessene
Übergangsfrist für Planungssicherheit gesorgt. Außerdem erhalten
alle bereits als gewerbliche Hufpfleger tätigen Männer und Frauen
einen erleichterten Zugang zu den erforderlichen Qualifikationen.
Auch besteht in Zukunft die Möglichkeit, über die Ausbildung zum
Hufbeschlagschmied hinaus weitere Qualifikationen in der Hufbehandlung
zu erlangen und mit diesen zu werben.“