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Düren (aho) - Pferdebesitzer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Tiere bei der zuständigen Veterinärbehörde erfassen zu lassen. Darauf weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Düren hin. Die Viehverkehrsverordnung sieht in Paragraf 26 eine entsprechende Anzeigepflicht vor, die aber offensichtlich längst nicht jedem Pferdehalter bekannt ist. Auch sollten die Pferde bei der Tierseuchenkasse in Münster gemeldet werden, um im Seuchenfall Entschädigungsleistungen geltend machen zu können.
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