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EU will Pass und Mikrochip für Pferde
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Brüssel (aho) - Pferde, Esel und andere Maultiere sollen binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten. Zudem sieht der am Montag vorgelegte Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vor, dass den Tieren im Halsbereich ein auf den Pass abgestimmter Chip implantiert wird. Durch die Einführung eines besseren und klareren Identifizierungssystems soll die Gesundheit von Mitgliedern der sog. „Equiden“-Familie verbessert werden. EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou dazu: „Das heutige Identifizierungssystem für Pferde ist überholt. Mit der von der Kommission angenommenen Verordnung wird dies realisiert. Durch sie wird ein besseres Identifizierungssystem eingeführt, das uns letztendlich auch dabei helfen wird, Tierkrankheiten zu bekämpfen.“

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Das neue System basiert auf einem einzigen Identifizierungsdokument (Pass), das nach der Geburt oder beim Import des Tieres ausgestellt wird und lebenslang gültig ist. In Verbindung mit dem Identifizierungsdokument wird das Tier mit einem Mikrochip ausgestattet (Radiofrequenzidentifizierung – RFID), der mit einer individuellen Kennnummer in einer Datenbank registriert wird, so dass das Tier identifizierbar bleibt, auch wenn sich sein Name ändert.

Die Identifizierbarkeit ist nicht nur aus Gründen der Tiergesundheit notwendig, sondern auch, um sicherzustellen, dass bestimmte für die öffentliche Gesundheit wichtige Anforderungen erfüllt werden, da Equiden auch für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. In den EU-Vorgaben über einen Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel (Richtlinie 2001/82/EG) ist für Equiden eine spezielle Ausnahmeregelung für die nicht vorschriftsmäßige Verwendung bestimmter Tierarzneimittel festgelegt. Der heutige Vorschlag sieht ein einheitliches Formular vor, mit dem ausgeschlossen werden soll, dass Equiden in die Lebensmittelkette gelangen, wenn sie einer bestimmten medizinischen Behandlung unterzogen wurden, bzw. mit dem die Schlachtung im Hinblick auf menschlichen Verzehr für sechs Monate ausgesetzt wird, wenn einem Tier bestimmte dort aufgeführte Tierarzneimittel verabreicht wurden.

Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft treten.


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QuelleAHO



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