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neue System basiert auf einem einzigen Identifizierungsdokument (Pass), das nach
der Geburt oder beim Import des Tieres ausgestellt wird und lebenslang gültig
ist. In Verbindung mit dem Identifizierungsdokument wird das Tier mit einem Mikrochip
ausgestattet (Radiofrequenzidentifizierung – RFID), der mit einer individuellen
Kennnummer in einer Datenbank registriert wird, so dass das Tier identifizierbar
bleibt, auch wenn sich sein Name ändert. Die
Identifizierbarkeit ist nicht nur aus Gründen der Tiergesundheit notwendig, sondern
auch, um sicherzustellen, dass bestimmte für die öffentliche Gesundheit wichtige
Anforderungen erfüllt werden, da Equiden auch für den menschlichen Verzehr geschlachtet
werden. In den EU-Vorgaben über einen Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel
(Richtlinie 2001/82/EG) ist für Equiden eine spezielle Ausnahmeregelung für die
nicht vorschriftsmäßige Verwendung bestimmter Tierarzneimittel festgelegt. Der
heutige Vorschlag sieht ein einheitliches Formular vor, mit dem ausgeschlossen
werden soll, dass Equiden in die Lebensmittelkette gelangen, wenn sie einer bestimmten
medizinischen Behandlung unterzogen wurden, bzw. mit dem die Schlachtung im Hinblick
auf menschlichen Verzehr für sechs Monate ausgesetzt wird, wenn einem Tier bestimmte
dort aufgeführte Tierarzneimittel verabreicht wurden. Die
Verordnung wird voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter, z.B.
Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den Bereich Reining.
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