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Berlin (fn-press). Der Bundesrat hat jetzt einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagenen „Änderung der Tierärztegebührenordnung“ zugestimmt. Demnach werden die Gebühren für tierärztliche Leistungen durch eine Verordnung des Bundes nach neun Jahren erstmals pauschal um zwölf Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern von derzeit zehn Prozent abgeschafft. Dazu nimmt die Bundestierärztekammer wie folgt Stellung:
„Die Gebührenordnung für Tierärzte bedarf einer regelmäßigen Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten. Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist seit mittlerweile neun Jahren nicht erfolgt. Die Höhe der Anpassung entspricht dabei nicht einmal dem Inflationsausgleich, der allein 15 Prozent betragen würde, und ist dementsprechend äußerst maßvoll. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Arzneimittel. Ein Festhalten am Vergütungsabschlag in den neuen Bundesländern wäre nicht mehr sachgerecht. Das Kosten- und Preisniveau in Ost- und Westdeutschland ist 19 Jahre nach der Wiedervereinigung weitgehend einheitlich, die Praxis- und Personalkosten fallen im Osten seit vielen Jahren im selben Umfang an wie im Westen.
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