Promotion |
Seit dem 5. Janaur gilt ein weiterer Teil der Tierschutztransportverordnung, die vom europäischen Parlament beschlossen udn durch die Mitgliedsländer umgesetzt wird. Besonders in Deutschland kommt es dabei durch das förderale System der Bundesländer zu zum Teil stark abweichenden Umsetzungen. Die Folge sind Unklarheiten allenorts.
Entwarnung gibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) jetzt aber für alle Transporte zu Turnieren oder Zuchteinsätzen. Denn nach Auslegung der FN ist die Tierschutztransportverordnung
nur auf gewerbliche Spediteure und auf Schlachttransporte anwendbar, nicht aber auf Transporte "zum Zwecke des Pferdesports (Turnier- wie Breitensport) sowie zum Zwecke der Pferdezucht", wie es in der aktuelle Mitteilung heisst.
|