Warendorf (fn-press). Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Pferde soll aufgehoben werden. Bereits ab 1. Juli soll der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP legten im Bundestag dafür einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor, der an das Gemeindefinanzreformgesetz angehängt werden soll.
„Wenn die ermäßigte Mehrwertsteuer für Pferde aufgehoben wird, wird das für die deutsche Pferdezucht und den Pferdesport gravierende Folgen haben, befürchtet Theo Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht und Vizepräsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Hintergrund der Debatte um die ermäßigte Mehrwertsteuer ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2011 erklärt hatte, dass eine unterschiedlose Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei Pferden nicht mit europäischen Vorgaben vereinbar sei. Auch gegen die Niederlande, Österreich und Luxemburg kam es zu einem Urteil. Das Verfahren gegen Frankreich und Irland steht bis heute noch aus. „Wir hatten uns bereits im vergangenen Jahr an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gewandt und darauf hingewiesen, dass es eine zeitgleiche Umsetzung der Urteile in den betroffenen Mitgliedstaten geben muss und dass erst einmal abgewartet werden müsste, wie gegen Frankreich und Irland geurteilt wird“, erklärt FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg). „Wir können die Eile nicht nachvollziehen.“
Seit dem Urteil kämpfen die Zuchtverbände und der Deutsche Bauernverband gemeinsam dagegen an und stimmen sich dabei auch mit den anderen betroffenen europäischen Mitgliedsstaaten ab. „Die Pferdezucht gehört originär zur klassischen landwirtschaftlichen Erzeugung, daher arbeiten FN und Bauernverband hier eng zusammen“, so Leuchten . „Wir haben dem BMELV und BMF schon frühzeitig Lösungswege aufgezeigt und haben die starke Zugehörigkeit der Pferdezucht zur landwirtschaftlichen Erzeugung belegt“, ergänzt er.
Über das Gemeindefinanzreformgesetz, an das der Antrag zur Änderung der Umsatzsteuergesetzes angehängt werden soll, soll am 29. Februar im Finanzausschuss weiter beraten werden. Die Oppositionsfraktionen übten Kritik an dem Verfahren. So fragte die SPD-Fraktion, was Pferde mit den Gemeindefinanzen zu tun hätten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte nicht nachvollziehen, warum die Koalition die Mehrwertsteuer für Pferde in das Gemeindefinanzierungsgesetz packe.
„Eine Neuregelung zum 1. Juli 2012 ist auch deshalb nicht sinnvoll, weil die Umsatzsteuer eine Jahressteuer ist. Änderungen sollten deshalb stets zu Beginn eines Jahres in Kraft treten“, erklärt Graf zu Rantzau. „Bauernverband und FN kämpfen jetzt weiter Seite an Seite und sind jetzt an die finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Bundestag herangetreten, um für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde, die zur landwirtschaftlichen Erzeugung zuzurechnen sind, zu werben“, ergänzt Graf zu Rantzau.