Leider nutzte der Gesetzgeber nicht die gegebenen Möglichkeiten
zur Ausnahmeregelung, weil eine genaue Abgrenzung zu Sport- und
Freizeitpferden nach Einschätzung der Finanzbehörden
angeblich nicht möglich sei. Damit werden ab 1. Juli 2012
auch „begünstigungsfähige“ Pferde dem vollen
Mehrwertsteuersatz unterworfen, obwohl dies europarechtlich so
nicht gefordert war. Die Abschaffung des ermäßigten
Steuersatzes belastet die Pferdewirtschaft laut Bundesfinanzministerium
mit 10 Millionen Euro. „Dadurch sind nachhaltig negative
Folgen für Pferdesport und -zucht zu erwarten“, erklärt
FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg). „Es
ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Umsetzung des Urteils
in nationales Recht die vom EuGH vorgegebenen Spielräume
für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Pferden
nicht ausgeschöpft wurden.“
Ursprünglich wollte
das Bundesfinanzministerium den ermäßigten Steuersatz
für Pferde bereits zum 1. Januar 2012 abschaffen. Die von
DBV und FN entfachte Diskussion über Ausnahmemöglichkeiten
brachte eine Verschiebung auf den 1. Juli 2012. Die Umsatzsteuerpauschalierung
ist von der Änderung nicht betroffen ist. Pauschalierende
Pferdebetriebe können den Verkauf von Pferden damit wie bisher
berechnen, teilt der DBV mit. DBV/evw
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Bereich Reining.
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