Warendorf (fn-press). Der Hessische Gerichtshof in Kassel kam zu dem Ergebnis, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Gestern gab das Gericht bekannt, dass die Anträge von zehn Pferdehaltern in einem sogenannten Normenkontrollverfahren abgelehnt wurden.
Zehn Pferdehalter (Reitverein, Pferdebetrieb, Turnier- und Freizeitreiter, Besitzer eines Therapie-, Holzrücke- und Gnadenbrotpferdes sowie ein Züchter) aus Bad Sooden-Allendorf hatten gemeinschaftlich mit Unterstützung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit der Satzung zur Einführung der Pferdesteuer in ihrer Stadt überprüfen zu lassen. Vor genau zwei Jahren hatte Bad Sooden-Allendorf diese Satzung beschlossen, die Steuerbescheide in Höhe von 200 Euro pro Pferd und Jahr aber bis zum Gerichtsurteil ausgesetzt.
Der Hessische Gerichtshof hält die Pferdesteuer grundsätzlich
für gesetzeskonform. Allerdings werden all jene Pferdehalter von
der Steuer ausgenommen, deren Pferde „nachweislich zum Haupterwerb
im Rahmen der Berufsausübung“ eingesetzt werden. Steuerpflichtig
hingegen ist „das Halten und Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung“,
so der Satzungstext. Auch wer „ein Pferd gegen Entgelt zur Benutzung
durch einen Dritten“ hält, muss die Abgabe entrichten. Damit sind
Schulpferde für den Reitunterricht im Verein oder Pferdebetrieb
erfasst.
Mit großer Enttäuschung reagierte die Deutsche Reiterliche Vereinigung
auf die Entscheidung des Hessischen Gerichtshofs. Generalsekretär
Soenke Lauterbach erklärte: „Wir hatten darauf gehofft, dass das
Gericht den Argumenten gegen die Pferdesteuer folgt. Leider ist
dies nicht der Fall. Wir geben den Kampf gegen die Steuer aber
nicht auf und werden weiter mit allen Mitteln versuchen, die Kommunalpolitik
von der Unsinnigkeit dieser Abgabe zu überzeugen.“ Nun gelte es,
die Ausführungen des Gerichts detailliert auszuwerten und über
den konkreten Fall in Bad Sooden-Allendorf hinaus Schlüsse für
weitere Strategien zu ziehen, so Lauterbach. Die FN wird weitere
Rechtsmittel prüfen.
Leserbrief
aus Bad Sooden-Allendorf:
Hallo, liebe Pferdefreunde,
pünktlich noch
zu Weihnachten der Schlag in die Magengrube! Mit Zeitungsmeldung
vom 18. Dez. 2014 : ”Die Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof
wurde abgewiesen”. Somit haben hier vor Ort die Pferdebesitzer
die Pferdesteuer-Zahlungspflicht. Seit 01. Jan. 2013 ist diese
Steuer in Kraft, die Zahlungspflicht wurde aber bis zum o. g.
Urteil ausgesetzt und nunmehr müssen die Pferdehalter
der Stadt Bad Sooden-Allendorf also für 3 Jahre zahlen, die
Nachzahlungen von 2013 und 2014 sowie bald die Vorauszahlung für
2015. Der Untergang des Abendlandes ist vorprogrammiert,
nur so kann man diesen Zustand bezeichnen. Ausgenommen
von der Steuer sind nur die Pferdehalter, die nachweislich Pferde
zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung einsetzen.
Somit hatte ich als
Heilpraktikerin für Mensch und Pferd sowie Therapeutin für
die tiergestützte Intervention und Pädagogik, bereits
im Vorfeld meine Ausbildungen und Fortbildungen beweisen und nachweisen
können, d. h. meine eigene kleine Pferdegruppe ist somit
steuerbefreit worden und auch die Pferde, welche an meinem Hof
in der sog. “Intensivpflege-Station” aufgenommen worden
sind oder noch aufgenommen werden, diese unterliegen nicht der
Steuerpflicht. Die Intensivpflege habe ich sozusagen gezwungenermaßen
in diesem Zusammenhang für alle chronisch oder akut erkrankten
Pferde eingerichtet, oder auch für Pferde mit Bewegungseinschränkungen
oder auch für die kontrollierte Fohlenaufzucht (Absetzer,
Jährlinge). Will heißen die Hufrehe, Arthrose, Spat,
Arthritis, Mauke, Phlegmone, PSSM, Sarkoide, Ekzem, Staub-Allergie,
allgemeine Unverträglichkeiten, Probleme mit den Zähnen,
Hufgeschwüre, Rentnerpferde usw. etc. das sind für unsere
Intensivpflege keine Fremdwörter. Hier wird ggf. auch Hand
in Hand mit den Veterinärmedizinern zusammen gearbeitet.
Neben einem befristeten oder unbefristeten Einstellvertrag wird
gesondert ein Intensivpflege-Vertrag ohne Aufpreis (evtl. Materialkosten
nach Verbrauch) abgeschlossen, die Stadt erhält eine Kopie
davon und so ist diese Angelegenheit “im Rahmen meiner Berufstätigkeit”.
Natürlich sind Neider zu erwarten, aber, ich bin der Meinung
ich habe hier viele Jahre und auch viel Geld in meine Aus- und
Fortbildungen investiert und letztlich auch der Neubau 2009 einer
vorbildlichen Anlage mit einer Investition von locker 400.000
Euro, da steht mir einfach eine Befreiung von dieser unsinnigen
Steuer zu. Ansonsten können wir hier nämlich, ganz krass
ausgedrückt, einpacken! Die gesamte Vorsteuer in Höhe
von ca. 80.000 Euro könnten wir nämlich nicht zurück
zahlen!
Kurz noch erwähnt,
wir suchen für die selbständige Betreibung unserer Anlage
nun einen Profi oder Absolvent aus dem Pferdewesen (Trainer, Züchter,
Pferdewirt, Pferdewirtschaftsmeister, Therapeut oder dergl.),
da ich langsam aber sicher an meinen Ruhestand denken muss und
unsere Tochter seinerzeit zwangsläufig und nunmehr in einer
anderen Richtung beruflich orientiert ist und den Betrieb wider
Erwarten nicht übernehmen kann und will. Wir haben dafür
bestes Verständnis!
Freundliche Grüße
aus der 1. Deutschen Pferdesteuerstadt sendet Doris Stephan www.hainsmühle.de