Die Virusinfektion EHV-1 ist im Kreis Segeberg ausgebrochen, drei Tiere sind bereits gestorben. Massiv betroffen ist das Gut Tangstedt (bei Norderstedt), wo zum ersten Mal überhaupt drei Pferde erkrankten und eingeschläfert werden mussten. "Seit 1969 haben wir solch schwere Herpes-Fälle nicht erlebt", erklärt Jürgen Böckmann gegenüber dem Hamburger Abendblatt (mehr dazu hier.
Die Vereine ziehen erste Konsequenzen und sagen geplante Turniere ab.
Equine Infektiöse Anämie in Sachsen bei drei Pferden
In Neukirchen bei Chemnitz wurde am 5. Dezember ein Pferd mit Verdacht auf die anzeigepflichtige Krankheit Equine Infektiöse Anämie (EIA), eine ansteckende Blutarmut, untersucht. Am Samstag, den 6. Dezember bestätigte sich der Verdacht und das betroffene Tier musste vorschriftsgemäß getötet werden. Weitere neun Tiere auf dem gleichen Hof wurden daraufhin ebenfalls untersucht. Bei sieben dieser Pferde fiel der Test negativ aus, zwei davon wiesen allerdings auch den Erreger auf.
Die 43 Pferde eines benachbarten Stalls wurden glücklicherweise ebenfalls negativ getestet.
Sofort nach dem ersten Krankheitsfall ging die Meldung über die Infektion über das Tierseuchennachrichtensystem raus und die Behörden richteten eine Sperre von einem Kilometer rund um den betroffenen Betrieb ein. Diese wird erst aufgehoben, wenn eine weitere Probe im März für alle Pferde negativ ausfällt. Solange dauert die Inkubationszeit des Virus.
Achtung: Alle Pferdehalter müssen ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse ihres Bundeslands melden! Dies ist besonders wichtig, um bei einem auftretenden Fall dessen Verbreitung sofort verhindern zu können und alle potentiell erkrankten Tiere zu erfassen. Die Pferdehalter erhalten von der Tierseuchenkasse zudem eine Entschädigung sollte es im Krankheitsfall zu einer Tötung kommen müssen. Der Beitrag für die Tierseuchenkasse ist mit rund 3 Euro pro Pferd und Jahr vergleichsweise gering.
Hintergrundinformationen
EHV 4 in Verbindung mit EHV 1 (aus www.vetmed.unibe.ch)
Dieser Doppelname beschreibt die beiden wichtigsten Manifestationen der Infektion mit dem equinen Herpesvirus-1 (EHV-1), genauer, mit den beiden Subtypen des EHV-1. Seit kurzer Zeit steht nämlich fest, dass vom bisher als einheitlich geltenden EHV-1 zwei immunologisch (Serumneutralisationstest) genetisch, (Restriktionsanalyse, Kreuzhybridisation, DNA-Sequenz) und biologisch (Verhalten in Zellkultur, Pathogenität in vivo) deutlich unterscheidbare Subtypen vorkommen. Da die DNA der beiden Subtypen des EHV- 1 nur eine geringe (20-30%) Ähnlichkeit aufweist, wird Subtyp 1 als EHV-1 und Subtyp-2 als EHV-4 bezeichnet.
EHV 4: Diesem Herpesvirusart kommt neben EHV 1 oder gemeinsam mit EHV 1 eine Schlüsselfunktion bei der Schädigung von Nervenstrukturen im Bereich des Rückenmarkes zu. Manche Wissenschaftler vermuten, dass diese beiden Erregerstämme zusammenarbeiten und das zentrale Nervensystem angreifen, deshalb nennen sie das neue Krankheitsbild ZNS- oder neurologische Verlaufsform. Zwischen beiden Viren besteht eine Kreuzimmunität.