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Ab 2018: FN verbietet Schlaufzügel auf Abreiteplätzen/ Wettbewerbe mit Bosals, Knotenhalfter und Halsringe kommen
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Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO 2018) mit einem Vorlauf von über einem Jahr nun verabschiedet, die die Turnierlandschaft ab dem 1. Januar 2018 verändern wird . Keine Schlaufzügel mehr bis M* heisst es ab dann auf den Springturnieren: „Damit wird deutlich, dass beides nur in die Hand höher qualifizierter Reiter gehört. Auf ländlichen Turnieren, deren Ausschreibung in der Regel bei Klasse M* endet, ist der Schlaufzügel dann nicht mehr zulässig“, sagt Thies Kaspareit, Leiter der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft.



Auf den meisten Westernturnieren wie z.B. AQHA nicht verboten: Draw Reins (Schlaufzügel)

 

WBO 2018 um „gebissloses Reiten“ erweitert

Neben der LPO 2018 wurde auch die Wettbewerbsordnung (WBO 2018) vom FN-Beirat Sport verabschiedet. Wichtigste Neuerung sind spezielle Wettbewerbe, in denen ausschließlich mit gebissloser Zäumung/Halsring geritten wird. Als gebisslose Zäumung für die Wettbewerbe – Geschicklichkeits- oder Rittigkeitswettbewerb, Trail oder offene Kür – sind Sidepull, Bosal (kalifornisches Hackamore) und Knotenhalfter zugelassen, also Zäumungen ohne Verengungsmechanismen und ohne Hebelwirkung.

Ansonsten finden sich in der neuen WBO 2018 Neuaufnahmen von Wettbewerben in den WB-Blöcken wie „Umgang mit dem Pferd“, „Gerittene/Geschicklichkeits-Wettbewerbe“, „Kombinierte Wettbewerbe“ und „Neue Schaubilder-Wettbewerbe“. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Wettbewerbe mit dem Leitseil und Working-Equitation-Wettbewerbe. Übergeordnet wurden alle Teile der WBO inhaltlich an die Änderungen der LPO 2018 angepasst.


Die Pressemitteilung im Detail

FN-Beirat Sport stellt Weichen für den Turniersport 2018
LPO, WBO und Aufgabenhefte für 2018 verabschiedet


Warendorf (fn-press). Mit einem Vorlauf von über einem Jahr hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO 2018), die Wettbewerbsordnung (WBO 2018) sowie die Aufgabenhefte Reiten/Fahren/Voltigieren auf den Weg gebracht. Alle Neuerungen in den Regelwerken werden am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

„Der Vorlauf von der Beschlussfassung bis zur Umsetzung wurde erstmals auf ein Jahr verlängert, um ausreichend Zeit zu haben, die Neuerungen nun auf allen Ebenen auf die Umsetzung vorzubereiten“, erklärt Friedrich Otto-Erley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport. Fast doppelt so lange dauerte es, die jetzt verabschiedeten Regelwerke zu erarbeiten. Rund 30 Arbeitsgruppen berieten sich in den vergangenen zwei Jahren mehrfach zu den verschiedenen Themen, dazu wurden über 150 Anträge und Verbesserungsvorschläge aus ganz Deutschland sowie die Ergebnisse der FN-Umfrage zur pferdegerechten Ausbildung und der Tierschutztagung 2015 diskutiert, bevor die Neufassungen jetzt dem Beirat Sport – bestehend aus Vertretern der Landespferdesportverbände, dem Deutschen Reiter- und Fahrerverband, der Deutschen Richtervereinigung und anderer Anschlussverbände – zur Abstimmung gestellt wurden.

Startplatzbegrenzung nur noch mit zusätzlichen Handicaps erlaubt
Zu den wichtigsten Neuerungen der LPO 2018 zählen die erstmalige Definition des Begriffs „Amateur“, die Änderung der Leistungsklasse null (Lk 0) in Lk 7 sowie die Einführung der Altersklasse Children (U14). Angegangen wird auch das Problem der Startplatzbegrenzung. Ab 2018 sind „Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen“ mit mindestens zwei Handicaps auszuschreiben, einem räumlichen (z.B. Regionalverband) sowie einem weiteren Handicap (z.B. Vorerfolge). Außerdem dürfen Reiter je Veranstaltungstag maximal für zwei Turniere gleichzeitig Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nennen.

Kein Schlaufzügel mehr bis M*
Änderungen gab es auch bei der Ausrüstung von Pferden. So ist in der Disziplin Springen die Verwendung einer beliebigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M** zulässig. „Damit wird deutlich, dass beides nur in die Hand höher qualifizierter Reiter gehört. Auf ländlichen Turnieren, deren Ausschreibung in der Regel bei Klasse M* endet, ist der Schlaufzügel dann nicht mehr zulässig“, sagt Thies Kaspareit, Leiter der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft. Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters. Erstmals wird genau erläutert, worauf es ankommt: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden“. Damit soll klargestellt werden, dass weder das festgezurrte noch das viel zu locker sitzende Reithalfter seinen Zweck erfüllt, für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul zu sorgen. Gleichzeitig wird die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz intensiviert. Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden.

Diverse neue Springprüfungen und mehr
Auch in den einzelnen Disziplinen stehen ab 2018 Neuerungen an. So dürfen in der Dressur dann auch M-Prüfungen für sechs- bis achtjährige Pferde sowie S-Prüfungen für sieben- bis achtjährige Pferde sowie für alle Pferde in Dressureiterprüfungen der Klasse M auf Trense ausgeschrieben werden, außerdem müssen Qualifikations- und Finalprüfungen nicht zwangsläufig auf dem gleichen Turnier stattfinden. Im Springen wird es neue Prüfungsformen geben, die Stil-Spring-LP mit Zeitpunkten, das Springen mit steigenden Anforderungen, die Spring-LP mit Mindeststilnote, die Springprüfung mit Geländehindernissen sowie die bislang nur von den Bundeschampionaten bekannte Springpferdeprüfung Klasse M** für sechs- und siebenjährige Pferde. Im Voltigieren können Veranstalter ab 2018 auch Prüfungen der Klasse E anbieten, ein entsprechendes E-Programm findet sich dazu im neuen Aufgabenheft. Ebenfalls neu in beiden Regelwerken ist die Einführung des Junior-Doppelvoltigierens. Der Teil Fahren wird weitgehend an das internationale Regelwerk angepasst. Im Marathon können die ersten Phasen entfallen und durch einen entsprechenden Vorbereitungsplatz ersetzt werden, ähnlich wie es in der Vielseitigkeit seit Jahren der Fall ist. Bei Überschreiten der erlaubten Zeit in der Gelände-LP gehen ab 2018 pro angefangene Sekunde 0,25 Strafpunkte (zuvor: 0,2) auf das Konto des Fahrers. Außerdem dürfen ab 2018 Ponys bis zu einem Stockmaß von 1,10 Meter nicht mehr in Einspänner-Geländeprüfungen der Klasse M und S eingesetzt werden, ferner kann bei allen Einspännern der Beifahrer auf dem Vorbereitungsplatz auch vom Boden aus unterstützen.

WBO 2018 um „gebissloses Reiten“ erweitert
Neben der LPO 2018 wurde auch die Wettbewerbsordnung (WBO 2018) vom FN-Beirat Sport verabschiedet. Wichtigste Neuerung sind spezielle Wettbewerbe, in denen ausschließlich mit gebissloser Zäumung/Halsring geritten wird. Als gebisslose Zäumung für die Wettbewerbe – Geschicklichkeits- oder Rittigkeitswettbewerb, Trail oder offene Kür – sind Sidepull, Bosal (kalifornisches Hackamore) und Knotenhalfter zugelassen, also Zäumungen ohne Verengungsmechanismen und ohne Hebelwirkung. Ansonsten finden sich in der neuen WBO 2018 Neuaufnahmen von Wettbewerben in den WB-Blöcken wie „Umgang mit dem Pferd“, „Gerittene/Geschicklichkeits-Wettbewerbe“, „Kombinierte Wettbewerbe“ und „Neue Schaubilder-Wettbewerbe“. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Wettbewerbe mit dem Leitseil und Working-Equitation-Wettbewerbe. Übergeordnet wurden alle Teile der WBO inhaltlich an die Änderungen der LPO 2018 angepasst.

Im Laufe des kommenden Jahres werden die wichtigsten Neuerungen /Änderungen auf der FN-Homepage unter www.pferd-aktuell.de/lpo2018 vorgestellt. Die endgültige Fassung der neuen Regelwerke ist dann ab September 2017 in gedruckter Form erhältlich. Hb





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