Tierschutz im Pferdesport stärken - unter diesem Motto fordert die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer alle Pferdesportverbände auf, in Zukunft Tierärzte auf Turnieren nicht nur in Rufbereitschaft zu engagieren, sondern zukünftig eine ständige Anwesenheit zu garantieren.
„Unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes können die Anforderungen an den tierärztlichen Turnierdienst aber nur durch eine ständige Anwesenheit des Tierarztes erfüllt werden“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer. „Es ist ein Unding, dass das nicht verbindlich vorgeschrieben ist. Ich rate allen Kollegen, keine Verträge mit Rufbereitschaft zu unterschreiben.“
Einer der Auslöser ist die Situation um Dressurhengst Totilas auf bei den Europameisterschaften 2015 in der Aachener Soers, auf der er mit "offensichtlicher Lahmheit" in das Viereck ging und im Nachgang für große Empärung sorgte.
Die Entscheidungsgewalt, ob ein Pferd als „fit to compete“, also als gesundheitlich in der Lage, zu starten, erklärt wird, liegt beim Turnierrichter und nicht beim Tierarzt. „Sollte die Entscheidung aus Sicht des Turniertierarztes bedenklich sein, kann er den zuständigen Amtsveterinär hinzuziehen“, betont Tiedemann. „Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen ermutigen, das im Zweifelsfall auch zu tun.“ Wer Tiere zur Sportzwecken einsetzt, hat Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere an erste Stelle zu setzen. Das ist nicht nur eine berechtigte Erwartungshaltung der Gesellschaft, sondern eine ethische Verpflichtung. Pferde sind keine Sportgeräte, sondern fühlende Lebewesen. Die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer fordert eine Änderung der Regelwerke der Pferdesportverbände, um dieses Ziel auch konsequent zu erreichen.