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Berlin: (hib/EIS) Derzeit sind auf Bundesebene keine gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz im Pferdesport geplant. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10791) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10767)
hervor (wittelsbuerger.com vom 04.01.17).
Mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes stehe den für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Landesbehörden ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, heißt es dazu weiter.
Das Tierschutzgesetz verbiete es, an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen Maßnahmen anzuwenden, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden seien und die die Leistungsfähigkeit
von Tieren beeinflussen können.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebe zudem Gutachten und Leitlinien heraus, die zwar nicht rechtsverbindlich seien, aber Tierhaltern, Behörden und Gerichten als Orientierung bei der
Auslegung der Regelung des Tierschutzgesetzes dienen sollen.
Im Bereich der Pferdehaltung wird in der Antwort auf die "Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport" und die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter
Tierschutzgesichtspunkten" hingewiesen. Grundsätzlich dürfen im Pferdesport eingesetzte Hilfsmittel bei den Tieren keine Schmerzen verursachen, heißt es zusammenfassend.
Antwort Bundesregierung
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport
Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
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