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„Das
ist unser Stil. Auch im Direktorium und Präsidium reden wir
miteinander und verhandeln über unterschiedliche Positionen.
In diesem Fall haben wir mit den zuständigen Personen im
Ministerium für Gesundheit und Frauen Lösungsvorschläge
erarbeitet, um eine unerträgliche Situation für die
Betroffenen zu beenden. Wir haben damit nicht nur im Interesse
unserer Mitglieder, sondern aller Pferdebesitzer gehandelt“,
sagt OEPS-Generalsekretär Dietrich Sifkovits.
„Wir haben aber
auch erreicht, dass wir in Zukunft von Anfang an bei geplanten
Änderungen mit unserem fachlichen Wissen eingebunden werden.
Gleiches konnten wir auch mit anderen Institutionen, Gebietskörperschaften,
Interessensgemeinschaften und Ministerien vereinbaren.“
Wie sieht nun die Lösung
konkret aus? Dr. Ulrich Herzog, Verhandlungsleiter des BMFG, schreibt
in einer E-Mail an den OEPS: „Am 31. Mai fand eine Sitzung
des Vollzugsbeirats gemäß des § 42a Tierschutzgesetz
statt. Dieser Beschluss stellt die Rechtsansicht der für
den Vollzug zuständigen Bundesländer dar. Diese verständigten
sich in dieser Sitzung zur Frage ,Wer darf Tiere öffentlich
zum Kauf oder zur Abgabe anbieten?‘ auf folgende Auslegung
des Tierschutzgesetzes.
Auf Grund der Bestimmungen des § 8a dürfen zukünftig
folgende Tiere öffentlich angeboten werden:
- Tiere aus gemäß § 31 Abs. 1 TSchG genehmigten
Haltungen (gewerbliche oder wirtschaftlich tätige)
- landwirtschaftliche Nutztiere (im Sinne des § 24 Abs. 1
Z 1 TSchG: Pferde und Pferdeartige, Schweine, Rinder, Schafe,
Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Strauße
und Nutzfische)
- Tiere aus gemäß § 31 Abs. 4 TSchG gemeldeten
oder von der Meldung ausgenommenen Züchtungen.“
Kurz zusammengefasst bedeutet dies: Tiere, die gemäß
der Systematik des Tierschutzgesetzes also zu den landwirtschaftlichen
Nutztieren zählen, dürfen künftig vom Besitzer
öffentlich angeboten werden. Dass dabei die Bestimmungen
der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung aus dem Jahr
2009 hinsichtlich der Pferdepässe sowie der behördlichen
Registrierung von Pferdehaltungen zu beachten sind, versteht sich
von selbst.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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