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In einer vierstündigen
Beratung der Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundesregierung
haben sich Bund
und Länder am 15. April darauf verständigt, die Maßnahmen
zur Eindämmung des Coronavirus schrittweise zu lockern.
Bis mindestens zum 3. Mai bleibt das Kontaktverbot bestehen, Geschäfte
mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen
ab dem 20. April unter Auflagen wieder öffnen, Großveranstaltungen
hingegen bleiben bis mindestens Ende August weiter verboten. Was
eine Großveranstaltung ist, regeln die Ländern individuell
für sich, klar ist jedoch, daß dazu auf jeden Fall
Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen gezählt
werden.
Ob davon auch Sportveranstaltungen wie Turniere betroffen sind,
wird erst am 30. April entschieden. Laut dem Nachrichtensender
n-tv wurde entschieden, "erst im nächsten Schritt über Lockerungen
im Sport zu diskutieren", so Bayerns Ministerpräsident
Markus Söder, bei der nächsten Schaltkonferenz der Länder
mit dem Bund.
Forscher der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina,
eine der wichtigsten Berater der Politik, empfehlen, kulturelle,
sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen sogar erst dann
wieder zu ermöglichen, wenn ein Impfstoff gegen das neuartige
Coronavirus verfügbar ist.
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