In verschiedenen Medien
kursieren Vorwürfe über tierschutzrelevante Trainingsmethoden
im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf. Die Deutsche
Reiterliche Vereinigung (FN) ordnet die Rolle des Verbandes ein
und nimmt Stellung zu einem Sachverhalt vom 13. April 2021, bei
dem es um das nicht pferdegerechte Reiten von zwei Hengsten in
zu enger Kopf-Hals-Haltung geht. Von weiteren Vorfällen im NRW-Landgestüt
hat die FN keine Kenntnis.
Während eines Pferdewirtschaftsmeisterlehrgangs in der Deutschen
Reitschule im NRW-Landgestüt ritt eine Mitarbeiterin des Landgestüts
am 13. April 2021 unter Anleitung der Leiterin des NRW-Landgestüts,
Kristina Ankerhold, einen vier- und einen fünfjährigen Hengst
in der Reithalle. Zeitgleich befanden sich zwölf bis vierzehn
Teilnehmer des Meisterlehrgangs in der Reithalle. Diese beurteilten
die Trainingsmethoden mit den beiden Hengsten als inakzeptabel
und tierschutzrelevant. Die beiden Trainingssequenzen wurden von
einigen Personen gefilmt.
Eine Mitarbeiterin der FN, die auch vor Ort war, wurde ebenfalls
Zeugin des Vorfalls und informierte den Leiter der FN-Abteilung
Ausbildung, Thies Kaspareit. Der FN liegt dazu Filmmaterial vor.
Der Verband konfrontierte nach ausgiebiger Begutachtung der Aufnahmen
und auf Grundlage der Schilderungen der FN-Mitarbeiterin die Gestütsleiterin
mit den Vorwürfen. Am 15. April fand ein Gespräch zwischen Thies
Kaspareit, Kristina Ankerhold und der Reiterin statt. Die Gestütsleiterin
räumte ein, dass die Situationen unglücklich und auch fachlich
nicht richtig seien. Aus ihrer Sicht war das Reiten aber nicht
tierschutzrelevant. Demgegenüber ordnete Thies Kaspareit das Training
aus FN-Sicht als nicht pferdegerecht ein. Grundlage ist unter
anderem der Kriterienkatalog zur Beurteilung von Trainingssituationen.
Es wurde vereinbart, dass die fachliche Auseinandersetzung im
Rahmen einer Praxiseinheit fortgeführt wird. Um die Fortsetzung
der Gespräche nicht zu belasten, zeigte Thies Kaspareit sich dem
Wunsch nach einer Löschung des der FN vorliegenden Filmmaterials
zunächst zugänglich. Nach weiterer Beratung hat sich der Verband
dazu entschlossen, dieses Material bis auf weiteres zu erhalten.
Unabhängig davon hat die FN die zuständige Landeskommission Westfalen
am 6. Mai zunächst mündlich über die Vorkommnisse informiert,
damit die Landeskommission prüfen kann, ob ein Ordnungsverfahren
einzuleiten ist.
Tierschutz: FN erstattet
Anzeige gegen Unbekannt / Verband übernimmt Verantwortung für
Tierschutz im Pferdesport
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat bei der Polizei
NRW eine mögliche Verletzung des Tierschutzgesetzes angezeigt.
Nach Informationen der FN plant der TV-Sender RTL das Thema Barren
in einem Fernsehbeitrag aufzugreifen. Dem Sender liegt Videomaterial
vor, das möglicherweise tierschutzwidriges Verhalten zeigt. Dies
ist bislang unklar, denn trotz mehrfacher Aufforderungen hat RTL
das Material der FN bisher nicht für eine Überprüfung zur Verfügung
gestellt. Weil der Verband seiner Verantwortung für den Tierschutz
im Pferdesport deshalb nicht nachkommen kann, hat die FN die Polizei
informiert.
„Das Wohl der Pferde steht im Pferdesport über allen anderen Interessen.
Um unsere Verantwortung für den Tierschutz wahrnehmen zu können,
haben wir RTL mehrfach gebeten, uns das vollständige Videomaterial
zur Verfügung zu stellen. Wir möchten herausfinden, ob tatsächlich
verbotene Trainingsmethoden angewendet wurden. Wir haben ebenfalls
dazu aufgefordert, uns die darin gezeigten Personen zu benennen,
damit wir den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls verfolgen
können. Unseren mehrfachen Bitten und Aufforderungen, das vollständige
Material vorzulegen, ist RTL nicht nachgekommen. Wir vermuten,
dass es RTL mit seinem Beitrag nicht um das Wohl der Pferde geht
oder darum, eventuelles Fehlverhalten aufzudecken, sondern rein
um die Skandalisierung der ihnen vorliegenden Szenen. Deshalb
haben wir bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet, damit
die Behörden dem Sachverhalt nachgehen können. Wir erhoffen uns
von der Anzeige, dass sich die Behörden im Zuge ihrer Ermittlungen
das Videomaterial verschaffen und aufklären, ob hier das Tierschutzgesetz
verletzt wurde“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach.
Bereits im Juli 2020 war die RTL-Redaktion mit einer Anfrage zum
Einsatz von eventuell tierschutzwidrigen Methoden im Pferdesport
an die FN herangetreten. Die FN gab Auskunft darüber, welche Vorgaben
das Tierschutzgesetz, die „Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung
von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Richtlinien und Regelwerke
der FN dazu machen. Nach weiteren Gesprächen mit RTL stellte sich
heraus, dass der Redaktion Videomaterial vorliegt und sie einen
Beitrag zum Thema Barren vorbereitet.
In einem ausführlichen Interview beantwortet Soenke Lauterbach
Fragen zu dem beschriebenen Vorgang.
Fragen und Antworten zur Anzeige der FN gegen Unbekannt
Warendorf (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung
(FN) hat bei der Polizei NRW eine mögliche Verletzung des
Tierschutzgesetzes angezeigt (siehe
Pressemitteilung). In einem ausführlichen Interview beantwortet
FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach Fragen zu diesem Vorgehen.
Weshalb hat die FN Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei
NRW erstattet? Soenke Lauterbach: Hier geht es um den Vorwurf,
dass möglicherweise Personen durch die Anwendung der verbotenen
Trainingsmethode des Barrens das Tierschutzgesetz verletzt haben
und das vielleicht auch weiterhin tun. Wir, die FN und unsere
Landespferdesportverbände, tragen Verantwortung für
den Tierschutz im Pferdesport und nehmen diese ernst. Wir nehmen
solche Vorwürfe sensibel auf und es ist unsere Pflicht, diesen
Vorwürfen nachzugehen. Wir wissen aber weder, wann und wo
die Aufnahmen entstanden sind, die RTL vorliegen, noch welche
handelnden Personen und genauen Vorgänge darauf zu sehen
sind. Darüber lässt uns RTL im Dunkeln. Uns wurde lediglich
ein wenige Sekunden langer, verpixelter Video-Zusammenschnitt
gezeigt, der für uns in dieser Form keine Schlussfolgerung
oder Einschätzung zulässt. Wir erhoffen uns von der
Anzeige, dass sich die Behörden im Zuge ihrer Ermittlungen
das Videomaterial verschaffen und aufklären, ob hier das
Tierschutzgesetz verletzt wurde.
Kann die FN nicht auch selbst ein Verfahren einleiten? Soenke Lauterbach: Ja, das können wir. Voraussetzung
dafür ist, dass wir „Zugriff“ auf mutmaßliche
Täter bzw. Disziplinargewalt über sie haben, weil diese
sich dem FN-Regelwerk unterworfen haben und dadurch der Verbandsstrafgewalt
unterliegen. Etwa durch eine Jahresturnierlizenz. Um aber den
Sachverhalt daraufhin überprüfen zu können, ob
die gezeigten Szenen mit unseren Richtlinien und Regelwerken vereinbar
sind, benötigen die zuständigen Verbandsgremien das
Bildmaterial, sonstige Beweismittel sowie die Namen von Zeugen
und mutmaßlichen Tätern. Unseren mehrfachen Bitten
und Aufforderungen, das vollständige Beweismittel vorzulegen,
ist die RTL-Redaktion nicht nachgekommen. Wir vermuten, dass es
RTL mit seinem Beitrag nicht um das Wohl der Pferde geht oder
darum, eventuelles Fehlverhalten aufzudecken, sondern rein um
die Skandalisierung der ihnen vorliegenden Szenen.
Warum geht die FN mit diesem Thema jetzt an die Öffentlichkeit? Soenke Lauterbach: Offenbar liegt RTL seit fast
einem Jahr Material vor, auf dem vielleicht zu sehen ist, wie
gegen unsere Regelwerke und möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz
verstoßen wird. Wir werden im Unklaren gelassen, was genau
in dem Videomaterial zu sehen ist und in welchem Gesamtkontext
der Beitrag erscheinen wird. Es kann nicht sein, dass dieses Material
noch länger unter Verschluss bleibt und vielleicht sogar
weiterhin Pferden Dinge angetan werden, die ihnen schaden.
Ist die Anzeige der einzige Schritt, den die FN in dieser
Angelegenheit bislang auf den Weg gebracht hat? Soenke Lauterbach: Nein. Die Anfrage von RTL
hat uns vor Augen geführt, dass es uns trotz aller vorhandenen
Formulierungen schwerfällt zu veranschaulichen, abzugrenzen
und zu vermitteln, wo der Unterschied zwischen dem erlaubten Touchieren
und dem verbotenen Barren liegt. Touchieren ist nicht tierschutzwidrig
und fügt dem Pferd keine Schmerzen, Leiden oder Schäden
zu. Um es vom Barren abzugrenzen, ist das Touchieren in den Richtlinien
für Reiten und Fahren definiert. Die Methode des Barrens
ist gemäß der „Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung
von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft verboten. Vor 30 Jahren
haben wir, infolge der sogenannten „Barr-Affäre“,
mit Hilfe von Pferdesport-Experten, Wissenschaftlern und Tierschutzvertretern
eine Definition der erlaubten Trainingsmethode des Touchierens
in unsere Richtlinien aufgenommen. Es ist jetzt offensichtlich
an der Zeit, diese und auch andere Methoden auf Basis aktueller
wissenschaftlicher Erkenntnisse und mit Blick auf gesellschaftliche
Akzeptanz erneut zu begutachten sowie unsere Richtlinien und Regelwerke,
falls nötig, anzupassen. Denn uns wurde im Zusammenhang mit
der Anfrage von RTL deutlich, dass auch zulässige Trainingsmethoden
Missbrauchspotenzial bieten, zum Beispiel, wenn sie bei zu jungen
Pferden oder nicht fachkundig angewendet werden. Hier wollen wir
besser werden.
Was heißt das genau? Soenke Lauterbach: Wir haben eine Kommission
eingerichtet, die aus haupt- und ehrenamtlichen Vertreter*innen
der Pferdesport- und Zuchtverbände, Trainer*innen und Spitzenreiter*innen
der Olympischen Disziplinen sowie Wissenschaftler*innen und Veterinär*innen
besteht. Bis zum Ende des Jahres 2021 wird diese Kommission strittige
Trainingsmethoden überprüfen und, wo nötig, Vorschläge
für Regelwerksänderungen machen. Wir haben in der Vergangenheit
gute Erfahrungen mit der Einberufung runder Tische und Kommissionen
zu bestimmten Themen gemacht, zum Beispiel bei der Erstellung
des Kriterienkatalogs für den Vorbereitungsplatz. Ich bin
deshalb sehr zuversichtlich, dass wir hier den richtigen Weg eingeschlagen
haben.
Was tun Sie, um Verstöße gegen das Tierwohl
im Pferdesport zu verhindern? Soenke Lauterbach: Wir setzen mit unserem Ausbildungssystem,
den Richtlinien und Regelwerken darauf, den Menschen zu erklären,
was richtig ist und was nicht. Das bringen wir den Menschen von
der ersten Reitstunde über Reitabzeichenlehrgänge, die
Trainerausbildung bis zum Kaderlehrgang immer wieder nahe. Dort,
wo Grenzen überschritten werden, gehen wir mit all unseren
Möglichkeiten dagegen vor und sanktionieren Fehlverhalten.
Ebenso übergeben wir tierschutzrelevante Fälle an die
Strafverfolgungs- oder Veterinärbehörden, damit die
Täter auch auf staatlicher Ebene ihre gerechte Strafe erhalten.
Wir haben unsere Regelwerke und Richtlinien in den vergangenen
Jahren stetig weiterentwickelt und tun das weiterhin. Leider gibt
es immer wieder Menschen, die sich nicht an unsere Regeln halten
und damit unseren gesamten Sport in Verruf bringen. Das werden
wir nie ganz verhindern können, aber wir werden weiter konsequent
dagegen vorgehen.
Weiterführende
Informationen
Tierschutz im Pferdesport
Für die FN steht das Wohl der Pferde an oberster Stelle.
Wir lehnen aggressives Reiten sowie jegliche Trainingsmethoden
ab, die dem Pferd Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Natur und Bedürfnisse des Pferdes setzen die Maßstäbe
und Grenzen, an denen sich unser über Generationen gereiftes
Ausbildungssystem und unsere Regelwerke ausrichten. Alle Regelwerke,
die Richtlinien für Reiten und Fahren sowie die Ethischen
Grundsätze des Pferdefreundes sind auf das Wohl des Pferdes
ausgelegt, das Thema Tierschutz zieht sich wie ein roter Faden
durch alle Dokumente. Auf staatlicher Ebene geben das Tierschutzgesetz
sowie als Auslegungshilfen für den Bereich Pferd die Leitlinien
für Pferdesport bzw. Pferdehaltung des BMEL den rechtlichen
Rahmen vor.
In der Folge der damaligen „Barr-Affäre“ verabschiedete
die FN am 2. Mai 1991 in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern,
Tierschutzorganisationen und Pferdesport-Experten die „Potsdamer
Resolution zur reiterlichen Haltung gegenüber dem Pferd“.
Darin enthalten waren unter anderem: Die Benennung von Vertrauenspersonen
für den Tierschutz in den Vereinen, die Verdopplung der jährlichen
Medikationskontrollen, die Ausrüstung von Veranstaltern mit
neuen Materialien für die Beprobung, die Einführung
routinemäßiger Pferdekontrollen und die verstärkte
Einbindung von Turniertierärzten.
Im Jahr 1995 wurden die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“
formuliert, zu deren Einhaltung sich alle am Turniersport beteiligten
Personen verpflichten. Verstöße werden geahndet. Die
„Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ sind
Bestandteil der Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsfach in
der gesamten Amateur- und Berufsausbildung von Trainern im Pferdesport.
Nach den Dopingfällen in den 2000er Jahren wurden die Anti-Doping
und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) eingeführt sowie verbotene
Methoden zur Sensibilisierung der Haut definiert und das Trainingskontrollsystem
für Kaderpferde zusammen mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur
(NADA) etabliert. Auch im ländlichen Turniersport wurde die
Anti-Doping-Arbeit stetig weiterentwickelt.
Die Regelwerke und Richtlinien der FN werden regelmäßig
überarbeitet sowie, wenn notwendig, an neue Erkenntnisse
und Entwicklungen angepasst (z.B. im Bereich der Ausrüstung,
siehe Hinterbeingamaschen, Schlaufzügel oder den Kriterienkatalog
für den Vorbereitungsplatz). Die LPO wurde im Zuge ihrer
Überarbeitung zum Jahr 2018 auch von „World Horse Welfare“,
der Welt-Tierschutz-Organisation für Pferde, überprüft,
die dem Regelwerk der FN im Hinblick auf die Regeln zum Schutz
des Pferdes ein sehr gutes Zeugnis ausstellte.
Ahndung von Verstößen gegen das Wohl des Pferdes
Die FN wird nicht automatisch darüber informiert, wenn Verstöße
gegen das Tierschutzgesetz bei der Polizei oder den Veterinärbehörden
angezeigt werden. Wenn wir Kenntnis von einem Verdachtsfall erhalten,
versuchen wir, mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
den wahren Sachverhalt zu ermitteln und entsprechende Beweise
zu sammeln. Das ist wesentlich einfacher, wenn es sich um Vorfälle
auf einem Turnier handelt, weil diese in der Öffentlichkeit
stattfinden und dort Maßnahmen wie Aufsicht am Vorbereitungsplatz,
Pferdekontrollen und Medikationskontrollen durchgeführt werden.
Sofern es sich um Vorfälle außerhalb von Turnieren
handelt, sind wir darauf angewiesen, dass die Hinweisgeber Fotos
oder Videos vorlegen oder weitere Zeugen benennen können,
damit ein Regelwerksverstoß hinreichend nachgewiesen werden
kann.
Die FN ist ein Sportverband und keine Ermittlungsbehörde.
Sie hat auf privaten Reitanlagen keine Ermittlungsbefugnisse.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sollten deshalb
dringend bei der Polizei oder dem zuständigen Veterinäramt
angezeigt werden. Hinweise auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
können aber auch der FN, ihren Landesverbänden oder
der Tierschutzvertrauensperson im Verein bzw. im Kreis- oder Landesverband
gemeldet werden. Hier sind die Verbände immer auf Mithilfe
von Zeugen angewiesen, die Namen, Fotos und Videos zur Verfügung
stellen, um diesen Hinweisen nachgehen zu können.
Die Konsequenzen, mit denen bei einem Verstoß gegen das
Wohl des Pferdes oder gegen das Tierschutzgesetz gerechnet werden
muss, sind stark von den Umständen des Einzelfalles abhängig.
Von staatlicher Seite kann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
als Ordnungswidrigkeit und ggf. sogar als Straftat geahndet werden.
Seitens der Pferdesportverbände droht bei einem Verstoß
gegen das Wohl des Pferdes eine Sanktion im Rahmen eines Disziplinarverfahrens.
Je nach Umständen des Einzelfalles kann ein Ausschluss von
der Teilnahme an Turnieren von bis zu fünf Jahren ausgesprochen
werden.