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Neue Mautregeln: Ab 1. Juli 2024 sind auch Pferdetransporter ab 3,5 Tonnen davon betroffen
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Zum 1. Dezember 2023 treten in Deutschland neue, verschärfte Mautregeln in Kraft. Danach werden zunächst fünf CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. „Wir haben alles getan, um Ausnahmeregelungen für Pferdesportler und Pferdezüchter zu erwirken“, erklärt Bernhard Feßler, Leiter des FN-Hauptstadtbüros. „Wir haben uns sowohl persönlich als auch mit einem Brief an den Bundesverkehrsminister Volker Wissing gewandt und haben dem gesamten Verkehrsausschuss zeitnah unsere Argumente vorgetragen. Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner wurde von uns angeschrieben. Darüber hinaus haben wir das Problem öffentlich thematisiert, aber letztlich konnten wir uns mit unserem Anliegen nicht durchsetzen, weil es keinen europarechtlichen Ausnahmekorridor für Pferde gibt.“



Was ändert sich ab 1. Dezember 2023?
Von der aktuellen Neuerung sind nur diejenigen betroffen, die schon jetzt mautpflichtig sind. Ab Dezember werden jedoch CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Der Mautsatz pro Kilometer hängt dann zusätzlich davon ab, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Fahrzeug ausstößt. Insgesamt werden fünf Emissionsklassen unterschieden. Klasse 1 ist die unterste Klasse, Klasse 5 die höchste Klasse. Diese gilt für emissionsfreie Fahrzeuge, beispielsweise solche mit Elektromotor. In welche CO2-Emissionsklasse ein bestimmtes Fahrzeug gehört, lässt sich hier prüfen: www.toll-collect.de/go/ek-finder

Was kostet die Maut dann?
Welche Kosten für die Nutzung von Autobahnen, Bundes- und Fernstraßen fällig werden, kann hier nachgelesen werden: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/bezahlen/maut_tarife/p1745_mauttarife_12_2023.html

Die nächste Stufe der Mautneuregelung tritt dann ab 1. Juli 2024 in Kraft. Ab dann gilt die Mautpflicht nicht mehr nur für Fahrzeuge ab mindestens 7,5 Tonn


Hat nicht geholfen: FN-Präsident HaJo Erbel (l.) und Bernhard Feßler (r.), Leiter des FN-Hauptstadtbüros, überreichten Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing einen Brief mit Gegenargumenten. Foto (c) Jens Schicke

„Wider das Tierwohl, unfair und ökologisch kontraproduktiv“, nennt die Deutsche Reiterliche Vereinigung die geplante Novelle und forderte eine Ausnahmeregelung für Pferdetransporter - ohne Erfolg.

Bis zum 1. Juli 2024 können Reiter, Züchter und Pferdehalter ihre Pferde noch in kleinen Pferdetransportern kostenfrei auf Autobahnen und Bundesstraßen transportieren. „Es ist anzunehmen, dass Pferdebesitzer dann auf andere Straßen ausweichen werden und dafür längere Strecken in Kauf nehmen. Das kann niemand wollen, einerseits aus ökologischen Gründen nicht, andererseits, weil man beim Transport von Pferden am liebsten die kürzeste Strecke nimmt und solche mit vielen Kurven und häufigem Abbremsen und Anfahren meidet“, s agt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. Grundsätzlich sei die Fahrt auf einem Pferdetransporter für viele Pferde oft angenehmer als im Pferdeanhänger.

Die FN befürchtet, dass die neue Mautregelung für kleine Transporter vor allem Amateure und Freizeitreiter, aber auch Hobbyzüchter treffen wird, die ihr Einkommen nicht dem Pferdesport verdienen und sowieso schon unter gestiegenen Kosten zu leiden haben. Lauterbach: „Gerade Pferdesportler sind in letzter Zeit von immensen Kostensteigerungen gebeutelt, die deutlich über die Steigerungsraten hinausgehen, die die gesamte Bevölkerung oder andere Sportler betreffen. Schließlich will der vierbeinige Sportpartner Pferd mitversorgt werden. Zu nennen sind hier einerseits die Preissteigerungen in der Grundversorgung mit Heu und Stroh, aber vor allem die Erhöhung der Tierarztkosten durch die Neufassung der Gebührenordnung, GOT.“

Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,

z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den Bereich Reining.
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