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Vor allem
auf folgende Punkte richten sich die Bedenken der FN:
Anbindeverbot: Die FN lehnt eine dauerhafte Anbindehaltung
ab. Diese Form der Haltung ist bei Pferden auch längst Geschichte.
Aber beispielsweise zum Putzen oder beim Transport ist ein zeitweises
Anbinden meist unerlässlich. Wird das Gesetz wie geplant formuliert,
könnte in einer zugehörigen Durchführungs-Verordnung auch das
„Wie“ des Anbindens genau definiert werden. „Ob aber ein Pferd
beispielsweise ein- oder beidseitig angebunden wird, ist gelebte
Praxis und darf nicht gesondert geregelt werden“, erläutert Lauterbach.
Kennzeichnung verendeter oder getöteter Tiere: Als ob es
nicht schon traurig genug wäre, wenn ein Fohlen tot in Box liegt:
Laut Gesetzesnovelle soll „ein verendetes oder getötetes Tier
[ ], das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt [ ] ist,
unverzüglich und dauerhaft mit einer Registriernummer gekennzeichnet
werden“. Auch wenn dies nur für die gewerbliche Zucht gilt: Für
den Züchter hieße das, er müsste das tote Fohlen von einem Tierarzt
oder einer „sachkundigen Person“ chippen lassen, bevor es abgeholt
werden kann. „Hier muss unbedingt nachgebessert werden“, fordert
Lauterbach.
Onlinehandel: Viele Tiere werden heute online gekauft oder
verkauft. Die FN begrüßt Forderungen, wonach Online-Plattformen
aller Art beim Anbieten von lebenden Tieren sowohl Daten zum Anbieter
als auch zum Tier vorhalten müssen, um die Tiere zu schützen.
Allerdings fordert die FN, für den Handel mit jungen Fohlen bei
Fuß der Mutter eine Ausnahmeformulierung zu schaffen. Da deren
Kennzeichnung (Chip, Equidenpass) erst ab einem gewissen Alter
stattfindet, könnten diese sonst vorher nicht angeboten werden.
In der Regel sind Fohlen über ihre Abstammung, Vater und vor allem
Mutter, zu identifizieren.
Qualzucht: Die FN unterstützt grundsätzlich die angestrebten
Anpassungen zur Qualzucht im Tierschutzgesetz. Für die FN und
ihre FN-Mitgliedszuchtverbände hat die Zucht gesunder Pferde und
Ponys oberste Priorität. Darauf sind auch die tierzuchtrechtlich
genehmigten und kontrollierten Zuchtprogramme der FN-Mitgliedszuchtverbände
ausgerichtet. Die Zucht von Pferden unterliegt den Bestimmungen
der EU-Tierzuchtverordnung und dem deutschen Tierzuchtgesetz.
Es besteht aber die Sorge, dass mit dem neuen Tierschutzgesetz
die Veterinärbehörden über die Tierzuchtbehörden gestellt werden
und willkürlich und uneinheitlich Zuchtprogramme ablehnen könnten.
„Generell sehen wir die dringende Notwendigkeit, bundesweit abzustimmen
und zu regeln, welche Merkmale als Qualzucht anzusehen sind. Und
zwar auf Basis wissenschaftlich abgesicherter Erkenntnisse“, so
Lauterbach.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den
Bereich Reining.
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