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Zum Procedere teilt der PHCG mit: Die Kopie der Ergebnisse (keine Email-Ergebnisse, nur auf Laboklin-Briefpapier!) kann an die APHA gesandt werden. Auf dem Bericht muss das betreffende Pferd eindeutig identifizierbar angegeben sein.
Das heißt, das Labor muss Name und Registriernummer oder bei noch nicht registrierten Fohlen die Daten der Elterntiere auf dem Bericht angeben. Hierzu wird es bald ein Formular geben, mit dem man der APHA
auch das Recht einräumt beim Labor nachzufragen.
Sollte etwas unklar sein, behält sich die APHA vor, dass durch ein amerikanisches Labor auf Kosten des Pferdebesitzers nachgetestet wird.
Die Züchter müssen daher daher bei ihrer Entscheidung für einen Test in den USA (UC Davis und Etalon Diagnostics) oder bei laboklin zwischen Zeit- und Kostenaufwand abwägen.
Ein Test bei Laboklin über PSSM, HERDA, GBED, HYPP, OLWS kostet 140 EUR (ohne Rabatt), zzgl. der 40 USD Bearbeitungsgebühr in den USA also rund 180 EUR.
Der Erbdefekt-Test bei einem Labor in den USA kostet über die wittelsbuerger-Papierservice 130 EUR.
Trotz aller Umstände ist dieses Ergebnis ein großer Fortschritt, denn was dem PHCG durch die Einigung mit der APHA gelungen ist, darauf wartet die DQHA nun schon seit Jahren. 2015 hieß es bereits ""Great News" für die europäischen American Quarter Horse Züchter" (siehe hier), seitdem hofft DQHA Zucht-Obmann Rensing, " spätestens ab 2016 diese Tests in Europa anbieten können". Passiert ist seitdem hingegen - nichts.
An dem seit 2014 bestehenden Verfahren, daß lediglich Panel-Tests anderer Labore, die vor dem 31. Oktober 2013 gemacht wurden, von der AQHA anerkannt werden, hat sich damit ebenfalls nichts geändert (mehr dazu hier).
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