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Gute Nachrichten
für Paint Horse-Züchter und Importeure in Europa: Die APHA ist
nun zum Start einer neuen EU-Verordnung zum Import sowohl von
Tieren aus Nicht-EU-Ländern wie auch von Zuchtmaterial wie Embryonen
und Samen, die seit dem 01.11.2018 zwingend von einer Zuchtbescheinigung
begleitet werden müssen, die der zuständige Zuchtverband in diesem
Land, der zuvor von der EU anerkannt werden muss, erstellen muss,
von der EU als solche anerkannt worden.
Demnach ist die APHA ab sofort in der Lage entsprechende Bescheinigungen
gemäß der VO (EU) 2016/1012 auszustellen. Wenn ein Exporteur nicht
bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt hat, kann
man sich mit Jessica Hein (Email jhein@apha.com) in Verbindung
setzen.
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