1. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung
2004
2. Berichte des 1. Vorsitzenden und
des 2. Vorsitzenden
3. Bericht des Schatzmeisters
4. Bericht der Kassenprüfer mit Antrag
auf Entlastung des Schatzmeisters und des gesamten Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2004
5. Bericht des International Directors
6. Bericht des AQHA Directors
7. Berichte der Regionalgruppen / Beiratssprecher
Promotion
8. Berichte der Ausschüsse:
a) Zuchtausschuss
b) Sportausschuss
b.a) Bericht durch den Vorstand
b.b) Nachwahl der Ausschussmitglieder zum Sportausschuss
c) Rennausschuss
d) Messe- und Marketing
e) Jugendausschuss
9. Satzungsänderungsanträge
Antrag des Zuchtausschusses: Änderung der Zuchtbuchordnung: Stutbuch
10. Anträge an die Jahreshauptversammlung
11. Verschiedenes
Anträge zu Satzungsänderungen
1. Der Zuchtausschuss beantragt folgende Änderung der DQHA Zuchtbuchordnung
§ 11 Stutbuch (SB)
1. Eintragung Die Eintragung in das Stutbuch kann nur erfolgen, wenn der Eigentümer des Pferdes Mitglied der Deutschen Quarter Horse Association e.V. und das Pferd im Zuchtregister der AQHA auf den Namen des Eigentümers eingetragen ist. Vorraussetzung für die Eintragung ist, dass das Pferd auf einem Sammeltermin (Stutenschau) eine dem Qualitätsniveau entsprechende Exterieurbeurteilung (Gesamtnote 7,0 und besser) erhält.
2. Elitestuten
Die Eintragung in das SB als Elitestute erfolgt nur, wenn die Stute nachfolgende Anforderungen erfüllt: a) mindestens 3-jährig ist
b) frei von Mängeln ist, die die Zuchttauglichkeit beeinträchtigen
c) ihre DNA-Analyse gemäß AQHA Reglement vorgelegt wird
d) die Abstammung über 3 Vorfahrensgenerationen nachgewiesen ist
e) auf einem Sammeltermin (Stutenschau) eine dem Qualitätsniveau entsprechende Exterieurbeurteilung (Gesamtnote 8,0 und besser) erhält
f) in Ermangelung der Anforderungen wie unter e) beschrieben, sich über ihre Nachzucht qualifiziert hat. Das heißt eine Stute kann auf schriftlichen Antrag, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Zuchtausschuss, als Elitestute in das Stutbuch eingetragen werden, falls mindestens drei direkte Nachkommen ein ROM in Halter besitzen oder sich mindestens drei direkte Nachkommen in Futurity/Maturity Prüfungen in Halter auf den Plätzen 1 bis 3 platziert haben
3. Stutenschau
a) An DQHA Stutenschauen können alle im Zuchtbuch eingetragenen American Quarter Horse Stuten teilnehmen, die mindestens 36 Monate alt sind und deren registrierter Eigentümer Mitglied der Deutschen Quarter Horse Association e.V. ist. Die Teilnahme an einer Stutenschau ist nur einmalig möglich.
b) Bei den Stutenschauen wird eine Exterieurbeurteilung (Höchstnote: 10,0) durch eine von der DQHA eingesetzte Bewertungskommission vorgenommen. Die Stuten sind ungesattelt an der Hand auf der Dreiecksbahn in Schritt und Trab vorzustellen.
c) Kommission: Die Kommission besteht aus der/dem DQHA Zuchtleiter/in sowie mindestens 2 Personen, die vom Zuchtausschuss bestimmt werden. Die Mitglieder der Kommission müssen anerkannte DQHA Zuchtrichter gemäß den vom Zuchtausschuss festgelegten Kriterien (s. § 20) sein.
§ 12 Zuständigkeiten
§ 13 Dauer und Wirkung der Zuchtbuchordnung
§ 14 Ummeldungen und Fristen
§ 15 Blutgruppenbestimmungen
§ 16 Farben und Abzeichen
§ 17 Sicherung der Identität
§ 18 Eintragung auswärtiger und ausländischer Pferde
§ 19 Gebühren und Beiträge
§ 20 Zuchtrichter
Voraussetzung für die Anerkennung als DQHA Zuchtrichter:
· DQHA Mitgliedschaft
· erfolgreiche Teilnahme an von der DQHA anerkannten Seminaren
(z.B. Funktionelle Anatomie I und II)
· sechs Einsätze als Assistenzrichter auf DQHA Zuchtschauen
· Ernennung durch den DQHA Zuchtausschuss
· Jährliche Bestätigung durch den Zuchtausschuss und Erneuerung der Richterkarte
AllgemeineAnträge an die Jahreshauptversammlung, Posteingänge bis 31.1.2005
1. Durchführung einer Deutschen Meisterschaft/ Antragsteller: Heidi Johannes
Die DQHA soll im Jahr 06 wieder eine Deutsche Meisterschaft in Verbindung mit der Futurity durchführen.
Begründung:
Durch das Stattfinden von nur einer Europameisterschaft in Verbindung mit der Futurity ist vielen Züchtern die Teilnahme durch die Kosten versagt,auch sollte unseren deutschen Quarter Horse Besitzern die Möglichkeit gegeben werden einen deutschen Meister Titel in ihrem Verein zu erlangen.
2. Die Pferde, die in die Wertung eines Highpointchampions kommen dürfen nicht geklippt sein/ Antragsteller: Heidi Johannes
Begründung:Laut unserem Tierschutzgesetzt ist Klippen verboten.Warum sollen also Reiter, Vorsteller und Besitzer, die es dennoch tun, von einem deutschen Zuchtverband geehrt werden ,verstossen sie doch gegen ein geltendes deutsches Gesetz.
3. Antrag auf Änderung des SSA Reglements,Antragsteller: Sabine Steinbeck
Hiermit beantrage ich die Änderung des SSA Reglements wie folgt:
Die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs von SSA-Decksprüngen soll – das jeweilige Einverständnis des Hengstbesitzers vorausgesetzt – auch bei nachgenannten Hengsten gegeben werden.
Begründung:
Hengstbesitzer hätten die Möglichkeit, Hengste mit Einsatz eines Decksprunges plus der halben Decktaxe (Einzahlung volle Decktaxe, Rückerstattung halbe Decktaxe bei Nachkauf) zu nominieren. Pro nachgekauftem Decksprung fließen zusätzlich 100 Euro Nachkaufgebühr in den SSA-Topf.
4. Der Zuchtausschuss beantragt folgende Änderung im Futurity-Reglement:
§ 2 Futurity Klassen
1) Performance
Western Pleasure Futurity (3 +4 jährige)
Western Pleasure Maturity (5 + 6jährige)
Western Riding Futurity (4 jährige)
Western Riding Maturity (5+6 jährige)
Reining Futurity (3 +4 jährige)
Reining Maturity (5 +6 jährige)
Trail Futurity (3+4jährige)
Trail Maturity (5+6jährige)
Hunter under Saddle Futurity (3 + 4jährige)
Hunter under Saddle Maturity (5 + 6jährige )
Working Cowhorse Futurity (4 jährige)
Working Cowhorse Maturity (5 + 6 jährige)
Cutting Futurity (4 jährige)
Cutting Maturity (5 + 6 jährige)
Gerichtet wird nach AQHA Rulebook 2004.
Begründung:
Durch die bisher geringere Anzahl der Startmöglichkeiten in den Reitklassen Western Pleasure, Trail und Hunter u. Saddle sind die für diese Klassen geeigneten Pferde benachteiligt. Der Zuchtausschuss schlägt daher eine Anpassung vor.
5. Der Zuchtausschuss beantragt folgende Änderung im Futurity-Reglement für das Jahr 2005:
Aufgrund des frühen Futurity Termins können 2005 Stuten mit in die Weanlingklasse hereingebracht werden.
6. Der Zuchtausschuss beantragt folgende Änderung im Futurity-Reglement:
Bei 16 und mehr Teilnehmern in der Weanlingklasse (Futurity) wird die Klasse in eine Late und Early Division geteilt.