Die Deutsche Quarter Horse Association e.V. erhöht ab dem 1. März ihre Preise für Equidenpässe pauschal um 30 EUR: Für Fohlen auf den Fohlenschauen kostet dann der Equidenpass 70 EUR (vorher: 40 EUR), bis zum 31.12. des Geburtsjahres 90 EUR anstatt 60 EUR.
Begründet wird die Preiserhöhung mit der neuen Equidenpass-Verordnung der EU (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262), die vor allem die Fälschungssicherheit der Equidenpässe verbessern soll (mehr dazu hier).
Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!
Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/
Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem
Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie
abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder
in der Zucht eingesetzt werden soll.
Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein
feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß
erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische
Pferdestammbuch stellt bspw. einen grünen solchen Paß für
40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.
Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder
als Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht,
ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband
(siehe "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die
ein Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen
Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“
bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet
werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht
ordnungswidrig.
Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd
ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig.
Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche
relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen
die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung
der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen
werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle
zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche
Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung nur für Mitglieder vornehmen
können.
Verbände und Preise
Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses
zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte,
muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese
Rasse zuständigen Zuchtverband wenden (mehr
dazu hier.
Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch
der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die
als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen
orientieren.
Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU)
herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche
Preisunterschiede, einen
Überblick dazu finden Sie hier!
Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland
zuständig:
Quarter Horses
Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741
Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch) www.dqha.de
Alle Fragen, wie "Benötigen Einhufer, die aus anderen Mitgliedstaaten
nach DE verbracht werden, einen Transponder und/oder einen Equidenpass?
" etc. beantwortet das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft hier.
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben
den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch
Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse
in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt: Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben
den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch
Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse
in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt: Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:
1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut
sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur
oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd
von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen
haftbar.
2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann
nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb
sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden.
Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich
entscheidet.