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Neue Equidenpässe: DQHA erhöht die Preise zur Zuchtsaison 2017 pauschal um 30 EUR
 
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Die Deutsche Quarter Horse Association e.V. erhöht ab dem 1. März ihre Preise für Equidenpässe pauschal um 30 EUR: Für Fohlen auf den Fohlenschauen kostet dann der Equidenpass 70 EUR (vorher: 40 EUR), bis zum 31.12. des Geburtsjahres 90 EUR anstatt 60 EUR.



Begründet wird die Preiserhöhung mit der neuen Equidenpass-Verordnung der EU (Durchführungsverordnung (EU) 2015/262), die vor allem die Fälschungssicherheit der Equidenpässe verbessern soll (mehr dazu hier).

Gebührenübersicht

Deutsche Quarter Horse Association e.V.
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.


Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!

Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht eingesetzt werden soll.

Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische Pferdestammbuch stellt bspw. einen grünen solchen Paß für 40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.

Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht, ausgestellt von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (siehe "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.

Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.



Verbände und Preise

Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse zuständigen Zuchtverband wenden (mehr dazu hier.

Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die als Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren.

Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede,
einen Überblick dazu finden Sie hier!

Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland zuständig:




Quarter Horses

Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de

Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburg-anhalt.de


Interessante Informationen

Alle Fragen, wie "Benötigen Einhufer, die aus anderen Mitgliedstaaten nach DE verbracht werden, einen Transponder und/oder einen Equidenpass? " etc. beantwortet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier.

Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)

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Fälschungssicherer: Der neue Pferdepass kommt/ Bisherige Pferdepässe bleiben weitgehend gültig


Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)


Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:

1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen haftbar.

2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.





Mehr dazu

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Alle Informationen zu Equidenpässe und den ausgebenden Stellen in Deutschland finden Sie hier!



Mehr dazu

Nicht vergessen: Equidenpaß für Ihr Fohlen im ersten Lebensjahr beantragen/ alle Informationen und Quellen



Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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