Mit dem PHCG hat nun auch der dritte Zuchtverband für Westernpferde
eine Gebührenerhöhung bekannt gegeben, beim Paint Horse-Verband
fällt diese allerdings im Vergleich sehr moderat aus (mehr
dazu hier). Zuvor hatten bereits DQHA und ApHCG ihre Gebührenordnungen
veröffentlicht.
Mit den Gebührenerhöhungen reagieren die Zuchtverbände
der Ursprungszuchtbücher auf die neue Equidenpass-Verordnung
EU 2015/262 (mehr
dazu hier), die aus veterinärmedizinischer Sicht die
Lebensmittelsicherheit z.B. durch verbesserte Fälschungssicherung,
bei Equiden verbessern soll. Während diese formalen Veränderungen,
wie Seriennummern und Laminierung, für alle Zuchtverbände
identisch sind, wurden die damit verbundenen Mehraufwendungen
(Material, Zeit) von den Zuchtverbänden gebührenseitig
sehr unterschiedlich interpretiert:
Während der PHCG die Preise um 10 EUR erhöht, beträgt
der Mehraufwand bei der DQHA bereits 30 EUR. Der ApHCG
hat die Preise sogar mehr als verdoppelt, von 45 auf 95 EUR.
Damit kostet ein Equidenpaß für das Westernpferd Paint
Horse 50 EUR, der für das Westernpferd Appaloosa fast doppelt
soviel, 95 EUR, bei identischen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Eine Zweitaustellung
für ein Paint Horse kostet 70 EUR, bei der DQHA für
ein Quarter Horse mehr als doppelt soviel, 150 EUR.
Die Aufwendungen für Equidenpässe, abgesehen von Besitzwechseln,
sind zudem immer mit einer Mitgliedschaft verbunden.
Und auch hier punktet der PHCG mit einer Jahresgebühr von
75 EUR, ggfs. zzgl. der Western Horse in Höhe von 20 EUR.
Die wirtschaftlichen Effekte der Gebührenerhöhungen
sind ebenso unterschiedlich: Während die DQHA mit rd. 1.300
Quarter Horse-Fohlen im Jahr auf rd. 39.000 EUR Mehreinnahmen
hoffen kann, sind es beim PHCG bei knapp 500 Paint Horse-Fohlen
rd. 5.000 EUR.
Tragen müssen diese Aufwendungen immer die Mitglieder der
Zuchtverbände, die Züchter.
Insofern kann man die Preispolitik des Paint Horse Club Germany
durchaus als aktives, züchterorientiertes Marketing für
die Rasse Paint Horse in Deutschland betrachten.
Alle Fragen, wie "Benötigen Einhufer, die aus anderen Mitgliedstaaten
nach DE verbracht werden, einen Transponder und/oder einen Equidenpass?
" etc. beantwortet das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft hier.
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den
oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen
für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den
jeweiligen Bundesländern aufgeführt: Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!
Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/
Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem
Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig
davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht
eingesetzt werden soll.
Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht,
einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten
soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische Pferdestammbuch
stellt bspw. einen grünen solchen Paß für 40 EUR aus,
all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.
Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als
Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht, ausgestellt
von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (siehe "Verbände
und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband
durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt
und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in
Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso
ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.
Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist
die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig.
Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten
Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen die Besitzer
der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen
Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen
wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus
resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung
nur für Mitglieder vornehmen können.
Verbände und Preise
Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses
zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte,
muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse
zuständigen Zuchtverband wenden (mehr
dazu hier.
Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch
der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die als
Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen
orientieren.
Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden
Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede, einen
Überblick dazu finden Sie hier!
Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland zuständig:
Quarter Horses
Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741
Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch) www.dqha.de
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den
oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen
für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den
jeweiligen Bundesländern aufgeführt: Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:
1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich
das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder
Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem
korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen haftbar.
2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann
nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb
sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im
Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.