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Gebührenerhöhungen bei Equidenpässen
In diesem Jahr haben alle Western-Zuchtverbände mit Gebührenerhöhungen auf die neue Equidenpass-Verordnung EU 2015/262 (mehr dazu hier) reagiert,
die aus veterinärmedizinischer Sicht die Lebensmittelsicherheit z.B. durch verbesserte Fälschungssicherung, bei Equiden verbessern soll.
Während diese formalen Veränderungen, wie Seriennummern und Laminierung, für alle Zuchtverbände identisch sind, wurden die damit verbundenen Mehraufwendungen (Material, Zeit)
von den Zuchtverbänden gebührenseitig sehr unterschiedlich interpretiert:
Während der PHCG die Preise um 10 EUR erhöht, beträgt der Mehraufwand bei der DQHA bereits 30 EUR. Der ApHCG hat die Preise sogar mehr als verdoppelt, von 45 auf 95 EUR.
Damit kostet ein Equidenpaß für das Westernpferd Paint Horse 50 EUR, der für das Westernpferd Appaloosa fast doppelt soviel, 95 EUR, bei identischen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Eine Zweitaustellung für ein Paint Horse kostet 70 EUR, bei der DQHA für ein Quarter Horse mehr als doppelt soviel, 150 EUR.
Die Aufwendungen für Equidenpässe, abgesehen von Besitzwechseln, sind zudem immer mit einer Mitgliedschaft verbunden.
Und auch hier punktet der PHCG mit einer Jahresgebühr von 75 EUR, ggfs. zzgl. der Western Horse in Höhe von 20 EUR.
Die wirtschaftlichen Effekte der Gebührenerhöhungen sind ebenso unterschiedlich: Während die DQHA mit rd. 1.300 Quarter Horse-Fohlen im Jahr auf rd. 39.000 EUR Mehreinnahmen hoffen kann, sind es beim PHCG bei knapp 500 Paint Horse-Fohlen rd. 5.000 EUR.
Tragen müssen diese Aufwendungen immer die Mitglieder der Zuchtverbände, die Züchter.
Mehr dazu
DQHA, PHCG, ApHCG: Gebührenerhöhungen 2017 - die Zucht von Westernpferden in Deutschland wird teurer
DQHA: Quarter Horse-Verband erhöht rückwirkend zum 1. Januar 2017 die Preise für AQHA-Dienstleistungen
Mehr dazu
Neue
Equidenpässe: DQHA erhöht die Preise zur Zuchtsaison 2017
pauschal um 30 EUR
ApHCG:
Appaloosa-Verband erhöht die Gebühren und wird teuerster
Westernverband Deutschlands
Equidenpässe:
Die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung ab 2016
Nicht
vergessen: Equidenpaß für Ihr Fohlen im ersten Lebensjahr
beantragen/ alle Informationen und Quellen
Interessante Informationen
Alle Fragen, wie "Benötigen Einhufer, die aus anderen Mitgliedstaaten
nach DE verbracht werden, einen Transponder und/oder einen Equidenpass?
" etc. beantwortet das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft hier.
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den
oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen
für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den
jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Equidenpässe:
Die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung ab 2016
Fälschungssicherer:
Der neue Pferdepass kommt/ Bisherige Pferdepässe bleiben weitgehend
gültig
Sie haben die Wahl - grüner oder roter Equidenpass!
Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/
Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem
Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie abhängig
davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder in der Zucht
eingesetzt werden soll.
Ob also beispielswiese ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein feststeht,
einen roten Paß oder einen grünen Paß erhalten
soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische Pferdestammbuch
stellt bspw. einen grünen solchen Paß für 40 EUR aus,
all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.
Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt werden oder als
Zuchttier verkauft werden, ist ein roter Equidenpass Pflicht, ausgestellt
von einem für diese Rasse zuständigen Zuchtverband (siehe "Verbände
und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein Zuchtverband
durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen Pferdes bestätigt
und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ bescheinigt, darf in
Deutschland mit diesem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Ebenso
ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.
Aber: Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist
die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig.
Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten
Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Daher müssen die Besitzer
der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen
Zuchtbuchordnung des Verbandes in die Pflicht genommen werden, Informationen
wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus
resultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equidenpass-Ausstellung
nur für Mitglieder vornehmen können.
Verbände und Preise
Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses
zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte,
muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese Rasse
zuständigen Zuchtverband wenden (mehr
dazu hier.
Dazu gehören einerseits die Verbände, die das Ursprungszuchtbuch
der jeweiligen Rasse führen, das sind aber auch Verbände, die als
Filialzuchtbuch sich an den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen
orientieren.
Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) herrschenden
Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche Preisunterschiede,
einen
Überblick dazu finden Sie hier!
Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland zuständig:
Quarter Horses
Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741
Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845
Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburg-anhalt.de
Paint Horses
Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845
Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Käthe-Kollwitz-Platz
2, 01468 Moritzburg (Filialzuchtbuch)
www.pferde-sachsen-thueringen.de
Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller
(Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de
Appaloosa
Appaloosa
Horse Club Germany e. V., Wickengartenstr. 3, 35428 Langgöns (Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com
Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach
(Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de
Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf
(Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de
Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller
(Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de
Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr.
20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de
Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg
151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a, 16845
Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den
oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen
für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den
jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:
1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich
das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder
Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem
korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen haftbar.
2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann
nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb
sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. Im
Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.
Mehr dazu
Österreich:
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von 45 EUR aus
Mehr
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Januar 2016
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Equidenpässe ausstellen/ Gesundheitsdatenbank startet/ Pintos dürfen
Western-Leistungsprüfung ablegen
Alle Informationen zu Equidenpässe und den ausgebenden Stellen
in Deutschland finden Sie hier!
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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