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In der Diskussion
um das Ursprungszuchtbuch der Rasse "American Quarter Horse" zwischen
AQHA und DQHA ist immer wieder von dem "Statement of Intent" und
dem "Data Share Agreement" die Rede. Beide Dokumente stehen in
engem Zusammenhang miteinander und müssen in ihrer Abfolge gemeinsam
betrachtet werden.
In dem "Statement
of Intent", eigentlich einer Absichtserklärung, unterschrieben
vom DQHA-Vorstand am 31. Januar 2020, wurden drei Punkte zwischen
AQHA und DQHA vereinbart:
a) die AQHA verlängert die Frist zur Abgabe des "Data Share Agreements"
bis zum 14.02.2020, um der DQHA die Möglichkeit zu geben, diese
Daten EU-konform zu verwenden
b) die DQHA bestätigt, dass alle DNA-Marker bis zum Inkrafttreten
eines neuen "Data Share Agreement" Eigentum der AQHA sind
c) die DQHA bestätigt, ihren Anspruch auf das Urspungszuchtbuch
aufzugeben und bei der aufsichtsführenden Behörde, dem bayrischen
LfL,
den Antrag auf Filialstutbuch zu beantragen, Frist: 1. Mai 2020
(mehr
dazu hier).
Das "Data
Share Agreement" regelt den weiteren Umgang mit den Daten
der DNA-Marker für bei der AQHA-eingetragene American Quarter
Horses. Die Weitergabe der Daten innerhalb der geltenden behördlichen
EU-Vorschriften ist erlaubt, das Agreement bekräftigt aber auch
den Status der AQHA als das "studbook of origin for the American
Quarter Horse". An diese Agreement sind sowohl die Fördergelder
seitens der AQHA als auch der Status als anerkannter Tochterverband
geknüpft.
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