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Ab sofort kann die DQHA nun auch Equidenpässe ausstellen, ohne dass für das entsprechende Pferd ein AQHA-Papier vorliegt, bisher konnte die DQHA nur mit Vorhandensein der Registrationsnummer auf dem AQHA-Originalpapier die UELN für den Equidenpass erstellen.
Das teilt der Verband heute mit Bezug auf die Aufsichtsbehörde der DQHA, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) mit, bei der die DQHA das beantragt hat.
Damit behebt die DQHA für ihre Züchter den seit einem Jahr erheblichen Mißstand, daß Equidenpässe nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit erstellt werden konnten,
weil die AQHA-Papiere nicht zeitnah erstellt werden konnten, da die AQHA selber seit Anfang 2019 mit
massiven Problemen, verursacht durch eine IT-Umstellung, kämpft.
Equidenpässe sollten innerhalb von 12 Monaten ab der Geburt erstellt werden, nach Ablauf dieser Frist kann nur ein Duplikat ausgestellt werden, in dem das Pferd nicht mehr als Schlachttier deklariert werden darf.
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