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Warum
wäre eine Teilung der Futurity nicht regelkonform?
• Eine Teilung wäre nicht regelkonform, da auf einer DQHA Futurity/
Maturity alle Klassen angeboten werden müssen (§ 10)
• Die Ausschreibung einer DQHA Futurity/Maturity muss mindestens
zwei Monate vor Austragung der Show in den Verbandsmedien der
DQHA veröffentlicht werden (§ 13).
Die offizielle Begründung für die geplante Teilung (mehr
dazu hier) würde dabei einer ernsthaften Prüfung wohl nicht
standhalten können, da sich der dazu angewandte §22 des DQHA-Futurityregelwerkes
ausschließlich auf „Zweifelsfragen“ oder „Regelungslücken“ bezieht
– das Argument des „finanziellen Risikos für die DQHA“ bei einer
Durchführung einer kompletten Futurity auch angesichts der Pandemiesituation
ist weder eine Zweifelsfrage noch eine Regelungslücke.
Der zudem in Anspruch genommene §
32 der DQHA Satzung („vorläufige Maßnahmen und Anordnungen
des gesetzlichen Vorstandes“) bezieht sich vornehmlich nur auf
aufsichtsbehördliche Weisungen. Damit stände die derzeit geplante
Teilung bereits auf verbands- und zivilrechtlich wackligen Füssen.
Alle Regelwerke finden Sie hier.
Zu dem Problem hinsichtlich der Argumentation kommt die Berechnung
des Preisgeldes der Futurity.
Jedes Jahr werden rund 150.000 Euro an die hiesige American Quarter
Horse-Nachzucht verteilt.
So berechnet sich das Preisgeld der DQHA Futurity/Maturity
von bis zu 150.000 EUR
Das Preisgeld von rd. 150.000 EUR , das auf der prestigeträchtigen
DQHA Futurity/Maturity ausbezahlt wird, setzt aus zwei Töpfen
zusammen:
1) SSA-Topf
2) Startgeld-Topf
Das Preisgeld aus dem SSA-Topf setzt sich zusammen aus dem Erlös
der Stallion Service Auction des Vorjahres, abzüglich diverser
Kostenpositionen. Diese Summe wird geteilt durch die Anzahl aller
Starts auf der DQHA Futurity/Maturity, um so zu einem Preisgeldbetrag
je Futuritystart zu kommen (im Regelwerk „Betrag Y“ genannt).
Zusätzlich zu diesem Betrag werden die Nenngelder nach einem Schlüssel
addiert, die daraus gebildete Preisgeldsumme nach einem Starterschlüssel
dann auf die Plazierten ausgeschüttet.
So
wird das Futurity-Preisgeld berechnet
Warum ist das Preisgeld der Futurity so wichtig?
Die DQHA Futurity/ Maturity schüttet je nach Anzahl der einbezahlten
Hengste der SSA (SSA-Topf) und der Anzahl der Starts auf der DQHA
Futurity/ Maturity (Startgeld-Topf) bis zum 150.000 EUR aus. Der
Anteil der Nicht-Reitklassen beträgt dabei über 50%.
Auf der Basis der Preisgelder werden zudem prestigeträchtige Titel
wie (All Time) Leading Dam, Sire und Breeder berechnet und vergeben.
Alleine auf der DQHA Futurity 2018 wurden knapp 67.000 EUR in
den Klassen Halter, Longe Line und Trail-In-Hand ausgeschüttet,
90% davon gingen an den Vorsteller (60.176,13 EUR), 10% an die
Züchter (3.933 EUR). Alleine in der DQHA Longe Line Futurity 2YO
wurden 10.865 EUR ausbezahlt, davon knapp 3.000 EUR an den Sieger.
Die Konsequenzen bei Fehlern in der Ausschüttung solcher Summen?
Bei einer Teilung der Futurity wird das Preisgeld immer falsch
ausbezahlt
Weil das Preisgeld der DQHA Futurity/ Maturity sich nach der Anzahl
aller Starts der Futurity berechnet, also sowohl der Starts
der Halter- und Führklassen wie auch der Reitklassen, ist eine
korrekte Berechnung bei einer Teilung schlichtweg nicht möglich,
denn ohne die Kenntnis der Starterzahlen der Reitklassen, die
erst 2021 nachgeholt werden sollen, kann kein valides Preisgeld
für die Starts aus dem Futuritytopf berechnet werden.
Jede andere Lösung, z.B. die hilfsweise Berechnung auf Basis von
Starterzahlen aus den Vorjahren, wären dann eine weitere, zusätzliche
Beugung des geltenden Futurityregelwerkes, mit allen damit verbundenen
Risiken, siehe oben, und einer wohlmöglich monatelangen Unsicherheit
im Fall von Einsprüchen.
Und wäre nicht gerade jetzt das Gebot der Stunde, Transparenz
und Korrektheit gerade in finanziellen Aspekten für Deutschlands
ältesten Westernzuchtverband zu demonstrieren?
Was wird mit den Leading- und All Time Leading-Titeln?
Seit 2010 führt die DQHA die All-Time Leading Sire, Dam und Breeder
Wertung, die an die besten Vererber und Züchter vergeben werden,
darunter Aint It The Blues (Sire), Michael Middel (Breeder) udn
Wins Cookie Cutter (Dam).
Jede veränderte Herangehensweise an die Berechnung für diese Titel
würde die Ergebnisse der diesjährigen Futurity/ Maturity inkompatibel
machen und dazu führen, dass diese Titel entwertet würden.
Welche Lösungen bieten sich an?
Keine Frage – nach dem monatelangen Stillstand und den damit verbundenen
Folgen für die Quarter Horse-Zucht in Deutschland und Europa warten
Züchter wie Reiter auf einen kräftigen Impuls der DQHA, ob, wie
und dass es weitergeht. Welche Möglichkeiten bieten sich also
an, um diesen Impuls möglichst regelkonform geben zu können, damit
nicht erneut für eine längere Zeit Ungewissheit herrscht?
Variante A:
Die DQHA entschließt sich, die Futurity doch in Gänze ausfallen
zu lassen aus, die geplante Halterveranstaltung im späteren Oktober
2020 wird umbenannt und als Special Event durchgeführt. Damit
würde eine Preisgeldverteilung nur auf Basis der Startgelder als
Jackpot möglich, durch bereits engagierte Sponsoren kann das Preisgeldniveau
attraktiver gestaltet werden.
Variante B:
Die Mitglieder akzeptieren die Beugung des geltenden Futurityrechts
und die Futurity wird wie geplant geteilt in eine Halterfuturity
2020 und eine nachgeholte Reitklassenfuturity im Jahr 2021.
Dann kann das zu vergebene Preisgeld allerdings nur aus dem Startgeldtopf
vergeben werden, die zusätzlichen Anteile aus dem Futuritytopf
könnten erst nach Bekanntwerden des kompletten Starterzahlen der
Futurity 2020, also nach der Reitfuturity 2021, an die Vorsteller
(90%) und Züchter (10%) nachträglich ausbezahlt werden.
Sicherlich könnten zusätzlich Sponsoren gefunden werden, die den
Preisgeldtopf so auffüllen, dass die Verteilung der Preisgelder
ein attraktives Niveau erhält und wenigstens regelwerkkonform
bleibt.
Variante C:
Eine Durchführung der Q20 wie geplant, am 10. August 2020 angekündigt
(mehr
dazu hier) und am 24. August 2020 abgesagt (mehr
dazu hier). Damit stünde der neugewählte DQHA-Vorstand jedoch
vor großen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.
Die geplante Teilung der Futurity würde die Q21 zu einer Megashow
machen
Käme es trotz aller Risiken zu einer Teilung der Futurity
– die DQHA Futurity/ Maturity 2021 würde eine Megashow werden,
denn nach der derzeitigen Planung müssten zu den 31 Klassen regulär
stattfindenden Klassen an fünf der zehn Tage umfassenden
Futurity 2021 zusätzlich weitere 16 Klassen als Reitklassen aus
der Futurity 2020 im Jahr 2021 als ‚Covid-Klassen‘ laufen. Hinzu
kommen die ggfs. notwendigen Go Rounds der teilnehmerstarken Disziplinen.
Ein Beispiel: 2019 hatte die Trail Futurity 38 Nennungen, die
Maturity 24. Durch die Covid 19-Regelung würden sich die Starterzahlen
verdoppeln – und die notwendige Zeit im Zeitplan ebenso, wie für
alle 16 Klassen der Covid 19-Futurity.
2019 entfielen von den 472 Futuritystarts rd. die Häkfte auf die
16 Reitklassen, der Zeitplan einer Futuriyt/ Maturity 2021 mit
den sog. "Covid 19-Klassen" müsste also um 50% erweitert werden.
Hinzu kommt, dass die „Covid 19“-Futuritypferde in bestimmten
Fällen zweimal starten dürfen – als Maturitypferd in der Futurity
2021 und in den Nachholklassen der ausgefallenen Futurity 2020.
Organisatorisch beim bekannten Zeitrahmen einer DQHA Q-Serie eine
nicht zu unterschätzende Herausforderung, die nur durch eien Verlängerung
des Zeitraumes oder die Streichung anderer Klassen zu bewerkstelligen
wäre und von einem Team zu stemmen wäre, das neu in der Organisation
einer DQHA Q-Show wäre.
Und: Legt man die regulären Reitklassen mit den Covid-Klassen
zusammen, starten damit Pferde im Alter von vier Jahren mit Pferden
im Alter von sieben Jahren in einer Klasse gegeneinander. Der
Erwartungsdruck grade auf die jüngeren Pferde würde damit nicht
geringer.
Die auszuzahlenden Preisgelder müssten zudem aufwändig auseinander
gerechnet werden: Die Preisgelder für die nachgeholte Futurity
dürfen nur aus dem Topf 2020 finanziert werden, während die Preisgelder
der regulären Futurity 2021 aus dem aktuellen Topf berechnet werden
müssen.
Das gleiche gilt für die Berechnung u.a. der Leading-Wertungen,
denn die Preisgelder der „Covid 19-Pferde“ müssen in die nachträgliche
Wertung der Leading-Wertung 2020 einfließen, keinesfalls in die
reguläre Wertung für 2021.
Kurzum: Es sind noch viele Herausforderungen zu lösen, um tatsächlich
„Besitzern und Züchtern von Futurity und Maturity Pferden diesen
Jahrgangs keine Nachteile erfahren“ zu lassen.
Viel Zeit bleibt nicht mehr, will man in sieben Wochen tatsächlich
eine Halter-Futurity aus dem Boden stampfen.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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