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Start ist die Mitgliederversammlung 2021: Mit einer vollständigen Vorstandswahl im Jahr 2021 über alle Positionen werden diese zunächst für eine unterschiedliche Dauer zwischen einem und drei Jahren gewählt, bis über alle Positionen ein rollierender Wahlzyklus erreicht wird im Jahr 2023.
So wird bspw. die Position des DQHA-Präsidenten auf der MV 2021 für drei Jahre gewählt, der des Schatzmeisters hingegen nur für ein Jahr, sodaß im Jahr 2022 erneut die Position des Schatzmeisters zur Wahl steht, dann jedoch für den vollen Zeitraum von drei Jahren.
Die Wahl des Vizepräsidenten im jahr 2021 erfolgt für zwei Jahre, diese Position wird 2023 wieder zur Abstimmung gestellt.
§ 36 Wahl des Präsidiums
Der Präsident, der Obmann des Zuchtausschusses und der Obmann des Sportausschusses werden ab dem Jahr 2021,
der Vizepräsident, der “International Director“ und der Beauftragte für die Futurity werden ab dem Jahr 2022 und
der Schatzmeister und der Obmann des Jugendausschusses werden ab dem Jahr 2023
von der Mitgliederversammlung in unterschiedlichen Wahlzyklen jeweils auf die Dauer von drei
Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt.
Übergangsregelung, die am 31.12.2023 außer Kraft tritt:
Zur Umsetzung der in Absatz 1 beschriebenen Wahlzyklen wird die DQHA im Rahmen der
turnusmäßig anstehenden Wahlen im Jahr 2021 alle benannten Positionen mit der Maßgabe neu
wählen, dass
der Präsident, der Obmann des Zuchtausschusses und der Obmann des Sportausschusses für die
Dauer von drei Jahren,
der Vizepräsident, der „International Director“ und der Beauftragte für die Futurity werden einmalig
für die Dauer von einem Jahr und
der Schatzmeister und der Obmann des Jugendausschusses einmalig für die Dauer von zwei Jahren
gewählt werden.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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