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Dafür sind drei Regeländerungen ab dem kommenden Jahr gültig, die deutliche Auswirkungen auch auf dem europäischen Kontinent und in Deutschland haben werden.
SHW127.1
Regel SHW127.1 wird dahingehend verändert:
"Keine der folgenden Personen darf Pferde vorstellen, noch darf ein Pferd einer der folgenden Personen gehören, die in einer von AQHA genehmigten Open Show oder Amateurshow vorgestellt werden:
(a) jede Show Official für eine solche AQHA-genehmigte Open- oder Amateur-Show, bei der er / sie ein Show Official ist;
(b) jedes Mitglied der unmittelbaren Familie [wie definiert in SHW220.1] eines Show Officials, wenn ein solches direktes Familienmitglied auch im gleichen Haushalt lebt; oder
(c) der Eigentümer oder Mieter der Anlage (grounds), auf der die von der AQHA genehmigte Open- oder Amateurshow stattfindet und deren Eigentümer Einfluss auf das Ergebnis einer solchen Show könnte".
Mit dieser Regel sind AQHA-Turniere in Zukunft auf Familienbetrieben nicht mehr möglich, die z.B. offiziell von einem Reitverein durchgeführt werden, um bislang
den auf der Anlage lebenden Eigentümern oder Mietern eine Teilnahme auf dem Turnier zu ermöglichen. Diese Regeländerung, die die bisherige Regelung wesentlich deutlicher formuliert, wurde auf der Convention 2021 beschlossen, die möglichen Auswirkungen auf die deutsche AQHA-Turnierlandschaft finden Sie hier.
SHW300.9
Jedes von der AQHA anerkanntes Equipment kann auf Abreiteplätzen genutzt werden, selbst wenn dieses Equipment nur für Klassen vorgesehen ist, in denen dieses Pferd nicht vorgestellt wird oder die nicht auf dem Turnier angeboten werden.
Damit ist der Einsatz von Equipment wie Tie-Downs, Martingals und Draw Reins, aber auch Rawhide- oder mechanischer Hackamores möglich, deren Einsatz eigentlich für Barrel Race, Roping, Team Penning, Ranch Sorting und Cowboy Mounted Shooting-Klassen vorbehalten sind:
"For example, equipment and/or bits legal for barrel racing classes may be used on horses of other disciplines for training on the show grounds."
REG108.1
" AQHA is the sole owner of any and all DNA material and
results processed by AQHA’s official laboratory pursuant to AQHA’s
registration rules and/or AQHA request."
Die AQHA verankert das alleinige Eigentum von DNA-Material in ihrem Regelwerk, das über das Labor der U.C. Davis z.B. für Eintragungszwecke etc. erstellt wurde. Davon sind immer wieder Zuchtverbände in Europa betroffen, die auf DNA-Ergebnisse zurückgreifen müssen.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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