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Grundlage
für diese Wandlung sind mit der aufsichtsführenden Behörde
abgestimmte Satzung und Zuchtprogramm, in denen der Status eines
Filialzuchtbuches tierzuchtrechtlich rechtskonform verankert sind.
Diese beiden Dokumente, so hat der DQHA-Vorstand versprochen,
sollten den Mitgliedern frühzeitig vorgestellt werden, um
mögliche Änderungswünsche noch berücksichtigen
zu können. Das ist bis heute nicht geschehen.
Der notwendige
Prozess zur Führung eines Filialzuchtbuches beginnt jedoch erst
mit der wirksamen Abstimmung der DQHA-Mitglieder über die entsprechenden
Regelwerke wie Satzung und Zuchtprogramm. Dazu sieht die DQHA-Satzung
vor, daß drei Monate vor einer Jahreshauptversammlung Termin
und Ort bekannt gegeben werden sowie zwei Monate vorher die endgültigen
Satzungs- und weiteren Änderungswünsche veröffentlicht
werden müssen.
Werden diese dann auf einer Jahreshauptversammlung mit einer 2/3-Mehrheit
beschlossen, besteht zunächst eine nach Protokollveröffentlichung
vierwöchige Einspruchsfrist, in der Mitglieder gegen Beschlüsse
und Ablauf Einwände erheben können.
Erst danach
sind die Beschlüsse einreichungsfähig einerseits in
Richtung Amtsgericht sowie andererseits in Richtung aufsichtsführender
Behörde, die dann das mindestens dreimonatige Genehmigungsverfahren
in die Wege leiten kann. So haben die Tierzuchtreferenten in allen
deutschen Bundesländern ihrerseits acht Wochen Zeit, Einwände
vorzubringen zum Zuchtprogramm der DQHA. Auf europäischer Ebene
beläuft sich diese Frist auf 12 Wochen.
Nur wenn alle Einwände behoben worden sind, kann die DQHA die
Genehmigung erhalten, dass "das von ihr angelegte Zuchtbuch ein
Filialzuchtbuch der Rasse ist, die Gegenstand seines Zuchtprogramms
ist” (EU Tierzuchtverordnung (EU) Nr 652/2014 Seite L171/121 unten).
Dieser staatlich anerkannte Status als Filialzuchtbuch sowie die
bereits erfolgte Unterzeichnung des "Data Share Agreements", das
den DQHA-Mitgliedern jedoch bislang nicht "transparent"
vorgestellt worden ist, sind u.a. Voraussetzung für den Antrag
der DQHA als wieder dauerhaft anerkanntes AQHA Affiliate.
Vor diesem
Hintergrund sähe der optimale Fahrplan so aus, würde
die DQHA zum 24. April 2021 zur Jahreshauptversammlung einladen.
Schon im Best Case verbleiben der DQHA nur wenige Tage, bevor
die auf ein Jahr befristeten Anerkennung der AQHA abläuft.
Lädt die DQHA jedoch erst Ende Januar 2021 zu einer Jahreshauptversammlung
ein, rückt das Ziel,
die Wandlung zum Filialzuchtbuch wirksam zu vollziehen, um eine
dauerhafte Anerkennung durch die AQHA wieder zu erlangen, in weite
Ferne:
Wie wichtig die dauerhafte Anerkennung der DQHA als AQHA Affiliate
ist im Gegensatz zum derzeitigen "Provisional Affiliate",
lässt sich bereits aus der Veröffentlichung der AQHA
erkennen: Bis heute wird die DQHA nicht einmal auf der AQHA-Website
als Affiliate aufgeführt (siehe
hier).
Geplant sei, so lässt der DQHA-Vorstand verlauten, ein "genehmigungsfähiges
Filialzuchtbuch gemäß den Regulären der EU, FN und der AQHA im
ersten Quartal 2021" (siehe
hier), wobei sicherlich nicht Regulären, sondern Regularien
gemeint sein müssen. Dass dabei die Regularien der FN explizit
Berücksichtigung finden, während die Anforderungen des
deutschen Tierzuchtrechts in keinerlei Weise genannt werden, sorgt
auch ausserhalb der DQHA für Irrititationen, ebenso, wie
die Genehmigung vonstatten gehen soll, während gleichzeitig
ein behördlicher Bescheid im Raum steht (siehe
hier), der auch durch einen kurzfristigen Umzug nicht geheilt
werden kann (siehe
hier).
Besonders
gespannt darf man daher sein, wie das "genehmigungsfähige"
Zuchtprogramm inhaltlich aussehen wird, wenn die Rechtsauffassung
und Behauptungen der DQHAnicht nur diametral zu anderen Quarter
Horse-Zuchtverbänden wie der EWHB steht, die bereits ein genehmigtes
Zuchtprogramm für Quarter Horses als Filialzuchtbuch betreiben,
das die DQHA seit nunmehr einem Jahr anstrebt, sondern man sich
gleichzeitig in einen Rechtsstreit mit der aufsichtsführenden
Behörde LfL begeben hat, deren Ultimatum für die Anerkennung der
DQHA als Zuchtverband am 14. Februar 2021 abläuft (siehe
hier).
Mehr dazu
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aus Aschaffenburg
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Western
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Jetzt
wird´s ernst: DQHA-Disziplinarkommission prüft den Verbandsausschluß
des ehemaligen Vorstandes
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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