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Dexit: DQHA, AQHA Affiliate-Status und Filialzuchtbuch -
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DQHA — Affiliate-Status Filialzuchtbuch -
bei diesen Stichworten fällt den thematisch noch interessierten Quarter Horse-Züchtern und DQHA-Mitgliedern auf: Stimmt, da war ja noch was!

Drei Abstimmungen auf zwei Jahreshauptversammlungen und einer Generalumfrage brauchte es im vergangenen Jahr, in denen die DQHA-Mitglieder deutlich dokumentierten, daß sie den Anschluß an die AQHA wünschen.

Seit dem 1. August 2020 ruht jedoch still der See zu diesem Thema, und das Zeitfenster schließt sich angesichts der einzuhaltenden Fristen zunehmend, damit zum Ablauf des lediglich für ein Jahr befristeten "Provisional Affiliate"-Status die von der AQHA geforderte Wandlung zum Filialzuchtbuch vollzogen werden kann.

Grundlage für diese Wandlung sind mit der aufsichtsführenden Behörde abgestimmte Satzung und Zuchtprogramm, in denen der Status eines Filialzuchtbuches tierzuchtrechtlich rechtskonform verankert sind. Diese beiden Dokumente, so hat der DQHA-Vorstand versprochen, sollten den Mitgliedern frühzeitig vorgestellt werden, um mögliche Änderungswünsche noch berücksichtigen zu können. Das ist bis heute nicht geschehen.

Der notwendige Prozess zur Führung eines Filialzuchtbuches beginnt jedoch erst mit der wirksamen Abstimmung der DQHA-Mitglieder über die entsprechenden Regelwerke wie Satzung und Zuchtprogramm. Dazu sieht die DQHA-Satzung vor, daß drei Monate vor einer Jahreshauptversammlung Termin und Ort bekannt gegeben werden sowie zwei Monate vorher die endgültigen Satzungs- und weiteren Änderungswünsche veröffentlicht werden müssen.

Werden diese dann auf einer Jahreshauptversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen, besteht zunächst eine nach Protokollveröffentlichung vierwöchige Einspruchsfrist, in der Mitglieder gegen Beschlüsse und Ablauf Einwände erheben können.

Erst danach sind die Beschlüsse einreichungsfähig einerseits in Richtung Amtsgericht sowie andererseits in Richtung aufsichtsführender Behörde, die dann das mindestens dreimonatige Genehmigungsverfahren in die Wege leiten kann. So haben die Tierzuchtreferenten in allen deutschen Bundesländern ihrerseits acht Wochen Zeit, Einwände vorzubringen zum Zuchtprogramm der DQHA. Auf europäischer Ebene beläuft sich diese Frist auf 12 Wochen.

Nur wenn alle Einwände behoben worden sind, kann die DQHA die Genehmigung erhalten, dass "das von ihr angelegte Zuchtbuch ein Filialzuchtbuch der Rasse ist, die Gegenstand seines Zuchtprogramms ist” (EU Tierzuchtverordnung (EU) Nr 652/2014 Seite L171/121 unten).

Dieser staatlich anerkannte Status als Filialzuchtbuch sowie die bereits erfolgte Unterzeichnung des "Data Share Agreements", das den DQHA-Mitgliedern jedoch bislang nicht "transparent" vorgestellt worden ist, sind u.a. Voraussetzung für den Antrag der DQHA als wieder dauerhaft anerkanntes AQHA Affiliate.

Vor diesem Hintergrund sähe der optimale Fahrplan so aus, würde die DQHA zum 24. April 2021 zur Jahreshauptversammlung einladen.




Schon im Best Case verbleiben der DQHA nur wenige Tage, bevor die auf ein Jahr befristeten Anerkennung der AQHA abläuft.


Lädt die DQHA jedoch erst Ende Januar 2021 zu einer Jahreshauptversammlung ein, rückt das Ziel,
die Wandlung zum Filialzuchtbuch wirksam zu vollziehen, um eine dauerhafte Anerkennung durch die AQHA wieder zu erlangen, in weite Ferne:





Wie wichtig die dauerhafte Anerkennung der DQHA als AQHA Affiliate ist im Gegensatz zum derzeitigen "Provisional Affiliate", lässt sich bereits aus der Veröffentlichung der AQHA erkennen: Bis heute wird die DQHA nicht einmal auf der AQHA-Website als Affiliate aufgeführt (siehe hier).


Geplant sei, so lässt der DQHA-Vorstand verlauten, ein "genehmigungsfähiges Filialzuchtbuch gemäß den Regulären der EU, FN und der AQHA im ersten Quartal 2021" (siehe hier), wobei sicherlich nicht Regulären, sondern Regularien gemeint sein müssen. Dass dabei die Regularien der FN explizit Berücksichtigung finden, während die Anforderungen des deutschen Tierzuchtrechts in keinerlei Weise genannt werden, sorgt auch ausserhalb der DQHA für Irrititationen, ebenso, wie die Genehmigung vonstatten gehen soll, während gleichzeitig ein behördlicher Bescheid im Raum steht (siehe hier), der auch durch einen kurzfristigen Umzug nicht geheilt werden kann (siehe hier).

Besonders gespannt darf man daher sein, wie das "genehmigungsfähige" Zuchtprogramm inhaltlich aussehen wird, wenn die Rechtsauffassung und Behauptungen der DQHAnicht nur diametral zu anderen Quarter Horse-Zuchtverbänden wie der EWHB steht, die bereits ein genehmigtes Zuchtprogramm für Quarter Horses als Filialzuchtbuch betreiben, das die DQHA seit nunmehr einem Jahr anstrebt, sondern man sich gleichzeitig in einen Rechtsstreit mit der aufsichtsführenden Behörde LfL begeben hat, deren Ultimatum für die Anerkennung der DQHA als Zuchtverband am 14. Februar 2021 abläuft (siehe hier).





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