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Darauf
müssen Züchter und Quarter Horse-Besitzer jetzt achten
Wer glaubt, dass es sich bei den Unterschieden um rein "redaktionelle"
Kleinigkeiten handelt, dem seien Lektüre und Vergleich der drei
nun geltenden Regelwerke empfohlen:
Beispiel: §10. (Bestimmungen für die Eintragung ins Zuchtbuch)
verlangt, daß der Antragsteller gemäß A.4.2 und A.3.1 der
Satzung auch Mitglied der AQHA ist. Diese Bestimmung ist anfechtbar,
daß die weiterhin gültige Satzung keine AQHA-Mitgliedschaft
als zwigende Voraussetzung vorsieht.
Weitere Abweichungen zwischen gültiger Satzung (alt) und
genehmigten Zuchtprogramm (neu) bestehen u.a. bei den Bestimmungen
für die Eintragung ins Zuchtbuch, der Eigentumsurkunde, der Registrierung
und der Identifizierung - nicht ganz unwesentliche Bestimmungen
für die Tätigkeit eines Zuchtverbandes. Da die Zuchtprogramme
("Zuchtbuchordnung") vereinsrechtlich den Rang einer
Vereinsordnung haben, dürfen sie keine der Satzung widersprechenden
Bestimmungen enthalten.
Bild: Auszug aus der neuen, aber nicht geltenden
DQHA-Satzung: Die Bestimmungen der neuen DQHA-Satzungen finden
weiterhin keine Anwendung
Satzung und Zuchtprogramm
Der Hintergrund: Mit der Umsetzung der VO (EU) 2016/1012 teilen
sich die Satzungen von Zuchtverbänden in die Teile A (vereinsrechtliche
Regelungen) und B (tierzuchtrechtliche Regelungen) auf. Der tierzuchtrechtliche
Teil regelt die Grundsätze der Zuchtarbeit, ein Zuchtprogramm,
das durch die Tierzuchtbehörde zu genehmigen ist, baut darauf
auf.
Bislang musste also eine Satzung wirksam beschlossen und eingetragen
sein, da die Zuchtprogramme vereinsrechtlich den Rang einer Vereinsordnung
haben, sich die Regelungen eines Zuchtprogramms also nachrangig
auf die züchterischen Grundbestimmungen der Satzung beziehen.
Auf Anfrage zu den rechtlichen Grundlagen und der Anwendung der
aktuellen Situation der DQHA in der täglichen Praxis, z.B. bei
der Erstellung von Equidenpässen etc., teilt die aufsichtsführende
Behörde, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL),
dass formal ein Zuchtprogramm "nach dem EU-Tierzuchtrecht auch
unabhängig von der Satzung geändert und genehmigt werden kann"
und daher die Eintragungsfrist verlängert werde.
Was für die DQHA also "erfreuliche Nachrichten"
sind, wird sich wohlmöglich als Bumerang erweisen - nämlich
dann, wenn einerseits Quarter Horse-Züchter die angewandte
Praxis zivilrechtlich klären lassen und andererseits die
Genehmigung durch die Behörde selber auf den Prüftstand
kommt.
Ob es also ein "Etappensieg auf dem Weg in eine erfreuliche
und aussichtsreiche Zukunft der DQHA" ist, bleibt weiter
abzuwarten.
Mehr dazu
Dexit:
Neue DQHA-Satzung wird nicht vom Amtsgericht Aschaffenburg akzeptiert
Wenn
es mal wieder länger dauert: AQHA hebt die DQHA wieder in den
Affiliate Status
Dexit:
DQHA bestätigt Filialzuchtbuch-Bericht und beantragt AQHA Affiliate-Status
Ohne
Information an die Mitglieder: DQHA führt nun ein Filialzuchtbuch
für American Quarter Horses
Konkret
endet - zumindest was das Zuchtprogramm angeht - damit für die
DQHA, dem ältesten Westernrasseverband in Europa, die Gestaltung
der Rasse American Quarter Horse, denn bei Filialzuchtbüchern
sind die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms
sehr eingeschränkt und es besteht keine Pflicht zu Leistungsprüfungen
(siehe unten).
Zudem reiht sich die DQHA nun in Reihe mit den weiteren Filialzuchtbüchern
in Deutschland ein, u.a. den European Western Horse Breeders UG
und dem Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V.. Alle stellen u.a. Equidenpässe mit Tierzuchtbescheinigung
("roter Zuchtpass") für American Quarter Horses aus.
Allerdings bedeutet das nicht automatisch die Führung des
Ursprungszuchtbuches für die AQHA - dazu ist das LfL als
deutsche Behörde nicht autorisiert. Die Behörde akzeptiert
jedoch den Verweis von Filialzuchtbüchern auf die AQHA als Ursprungszuchtbuch.
Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch
?
Um Streitfälle zwischen Pferdezüchtern und ihren Zuchtverbänden
zu vermeiden, hat die EU bereits in 1992 festgelegt, dass Züchtervereinigungen
nur dann anerkannt werden, wenn das Zuchtprogramm einer Pferderasse
verbindlich auch für alle anderen anerkannten Zuchtverbände ist.
Hierzu hat die EU den, allerdings sehr oft missverstandenen, Begriff
des „Ursprungszuchtbuches“ eingeführt. Auch mit der EU Tierzuchtverordnung
(EU) 2016/1012, die ab dem 1.11.2018 gilt, wurde das „Ursprungszuchtbuch“
für die Pferdezucht festgelegt. Sinn und Zweck ist eine Harmonisierung,
also die Gleichschaltung von Zuchtmaßnahmen. Diese Vorgabe gibt
es bis heute in der EU so nur für Pferde.
Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Pferderasse wird im Regelfall
nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch,
in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtverbänden oder
von einer weltweit tätigen Züchtervereinigung geführt. Das Ursprungszuchtbuch
kann in einem EU Land oder in einem Drittstaat geführt werden.
Die Züchtervereinigungen geben zur Anerkennung also an, ob sie
das Ursprungszuchtbuch oder ein sogenanntes Filialzuchtbuch, führen
wollen.
In der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 wurden die Anforderungen
in Anhang I/ Teil 3 festgehalten. So muss ein Zuchtverband, wenn
er das Ursprungszuchtbuch führen will, unter anderem nachweisen,
dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen weiteren Zuchtverband
gibt, der im selben EU Staat, in einem anderen EU Staat oder in
einem Drittland anerkannt worden ist, das Ursprungszuchtbuch für
die Rasse zu führen. Rein zuchthistorisch gesehen sollte das Ursprungszuchtbuch
allerdings auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse
ihren Ursprung hat. So fordert die aktuelle EU Tierzuchtverordnung
jetzt auch „historische Belege“ für die Anlage bzw. behördliche
Genehmigung eines Ursprungszuchtbuches.
Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt Rechte,
aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung und Zusatzarbeit.
Sie wird die Grund-Zuchtbedingungen festlegen und muss andere
Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben und ihre Änderungen
informieren. Sie soll nach den Vorgaben der EU Entscheidung eng
mit den Filialzuchtbüchern zusammenarbeiten, insbesondere um jeglichen
Streitigkeiten zuvorzukommen. Alle anderen Züchtervereinigungen
führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze
des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes
Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben
die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. Andererseits
müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der
Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt
werden.
Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind
also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht
mit der EU Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für
ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zu Leistungsprüfungen,
falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind.
Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme.
Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher
(Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten.
Also, zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten,
in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene
merkmalsbezogene Leistungen erreichen. Ein Ausschluss von Zuchtpferden
ist nicht erlaubt. Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche
Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung
bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch
und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.
Bestehen bereits übergeordnete, weltweit tätige internationale
Zuchtorganisationen, also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse,
wie zum Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World
Arabian Horse Organisation“, so können Zuchtverbände auch solche
Organisationen als Ursprungszuchtbuch benennen. Voraussetzung
ist mit der neuen EU Tierzuchtverordnung, dass es weder einen
Zuchtverband in einem Mitgliedsstaat noch eine Zuchtstelle in
einem Drittland gibt, die das Ursprungszuchtbuch für die betreffende
Pferderasse führt. Dies ist für das Mitspracherecht der angeschlossenen
Zuchtverbände als besonders günstig anzusehen. Die Zuchtvorgaben
einer solchen Weltzuchtvereinigung werden von den Zuchtverbänden
als Ursprungszuchtbuch anerkannt und im Idealfall dann auch vorab
gemeinsam diskutiert und festgelegt.
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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