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Was stimmt nun? (Teil 3): So soll das Mitspracherecht der DQHA-Regionalgruppen in Zukunft beschnitten werden
 
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Am Samstag findet die DQHA-Jahreshauptversammlung am 24. April 2021 (mehr dazu hier) statt, auf der der amtierende DQHA-Vorstand u.a. über eine neue Satzung und Zuchtprogramm entscheiden lassen will, die den Verband nach 45 Jahren radikal umbauen sollen (siehe hier).

Eines der Themen betrifft das "Mitspracherecht der Regionalgruppen" (siehe hier):
Der amtierende DQHA-Vorstand sagt dazu, dass die Regionalgruppen "in keinster Weise" ihrer Mitsprache beraubt würden, da sie "nach wie vor über ihren Regionalgruppensprecher und dessen Stellvertreter im erweiterten Vorstand vertreten" wären.

Was stimmt nun?

Entgegen der Darstellung sind einige Regionalgruppen durch die geplante Satzungsänderung der Auffassung, dass damit zukünftig ein "kreatives und selbstständiges Handeln auf Regionalgruppenebene fast unmöglich" sei und befürchten, dass die geplante Zentralisierung die "Entscheidungskraft der Mitglieder in jeglichen Bereichen" reduzieren werde (siehe hier).

Wie kommen die Regionalgruppen zu dieser Einschätzung?

Grundlage für die Skepsis ist Absatz A.9 des Satzungsvorschlages des amtierenden Präsidiums: Demnach wird die bisherige Regionalgruppenordnung abgeschafft und durch eine neue Ordnung ersetzt, die das Präsidium erlässt:




In dem Satzungsvorschlag, über den am Samstag abgestimmt werden soll, ist die bislang gültige Regionalgruppenordung nicht mehr enthalten (siehe Vergleich der Satzungen - ohne Zuchtbestimmungen ), ein Vorschlag einer neuen Regionalgruppenordnung wurde noch nicht vom amtierenden Vorstand vorgestellt.

Zudem soll das Mitspracherecht der Regionalgruppen im Präsidium nach dem Wunsch des amtierenden DQHA-Vorstandes halbiert werden, da sie die Stimme des zweiten Sprechers des Komitees der Regionalgruppen verlieren sollen.

Zum Vergleich: Derzeit geltende Satzung:





Satzungsvorschlag des amtierenden Präsidiums





Fazit: Die Regionalgruppen sind nicht, wie der amtierende Vorstand behauptet, nach wie vor über ihren Regionalgruppensprecher und dessen Stellvertreter im erweiterten Vorstand vertreten, sondern sollen in Zukunft nur noch durch eine Person vertreten sein.


Bestehende DQHA-Satzung und der Vorschlag des amtierenden Präsidiums übersichtlich nebeneinander

Vergleich der Satzungen - ohne Zuchtbestimmungen
Vergleich der Satzungen - Zuchtbestimmungen
Vergleich der Satzungen - Schlussbestimmungen

Hinweis: Gültige Satzung links, zur Abstimmung stehender Satzungsvorschlag rechts



Serie "Was stimmt denn nun?"

Teil 1: Zwangsmitgliedschaft oder nicht: "Jeder DQHA-Züchter muss zudem Mitglied bei der AQHA sein"
Teil 2: DQHA-Satzungsvorschlag ignoriert den Mitgliederbeschluß zum Stimmrecht vom 1. August 2020





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