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Die DQHA,
die sich wie die EWHB als Zuchtverband der Rasse American Quarter
Horse in Deutschland versteht, sieht hingegen keinen Änderungsbedarf
in ihrer Praxis, "da eine einmalige Ablage der Marker ausreichend"
sei. Das aktuelle EU-Tierzuchtrecht habe sich nicht geändert,
eine mögliche Neufassung bzw. Überarbeitung sei im November 2021
geplant (siehe
hier).
Tatsache
ist jedoch, dass ein Schreiben vom 14. Dezember 2020 der Bay.
Landesanstalt fü Tierzucht an alle Pferdezuchtverbände,
neben dem ApHCG u.a. an die DQHA, darüber informiert, daß
von dem Ständigen Tierzuchtausschuss der EU-Kommission am
30. November 2020 beschlossen wurde, daß "im Teil A
der Tierzuchtbescheinigung für Samen im Feld 8. "Überprüfung
der Identität" unter Punkt 8.2 "Ergebnis"
das ausführliche Ergebnis aufgeführt werden muss.
Alternativ wäre die Case Number (Untersuchungsnummer) nur
dann ausreichend, wenn damit ein Link angegeben wird, mit
Hilfe dessen ein Berechtigter das ausführliche Ergebnis abrufen
könne.
Darüber hinaus informiert das LfL auch, dass die EU-Kommission
weitere Änderungen plane, so z.B., ab dem 01. November 2021
ein einheitliches Muster für Tierzuchtbescheinigungen, mit
dem auch die Erfassung der DNA-Marker in Datenbanken verbunden
sein wird.
Andere Verbände informierten bereits Anfang Dezember 2020
über diese Änderungen:
"Für Zuchttiere sind die DNA Marker auf der Tierzuchtbescheinigung
einzutragen. Für den nationalen Handel kann ggf. auch eine Kopie
des Laborprotokolls akzeptiert werden, wenn sichergestellt ist,
dass jederzeit die DNA Marker abgerufen werden können", heisst
es z.B. in einer Mitteilung der EMFTHA e.V (mehr
dazu hier).
Dass die DQHA in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf sieht, könnte
allerdings für die Züchter von Fohlen aus künstlicher
Besamung zu ernsthaften Konsequenzen führen:
Sollte die DQHA nicht bis zum 8. Febraur 2021 nachweisen können,
DNA-Marker in einer eigenen Datenbank zu hinterlegen, werden bereits
ausgestellte Equidenpässe wieder eingezogen.
Während die DQHA behauptet, "gemäß dem gezeichneten
Data Share Agreement zwischen AQHA und DQHA den Zugriff auf die
DNA-Marker" zu haben, kommt das LfL bei seiner Prüfung
zu einem ganz anderen Ergebnis: Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle
am 2. November 2020 wurde festgestellt, daß der DQHA entgegen
dem Data Share Agreement "aktuell keine Daten zur Verfügung
gestellt werden", damit entspricht die derzeitige
Praxis der DQHA "weder den gesetzlichen Vorgaben noch dem
genehmigten Zuchtprogramm".
Damit stehen Rechtsauffassung und Behauptungen der DQHA ("dieser
Nukleus der Rasse wird nicht beliebig an dritte Unternehmungen
weitergegeben") nicht nur diametral zu anderen Quarter Horse-Zuchtverbänden
wie der EWHB, die ein genehmigtes Zuchtprogramm für Quarter
Horses als Filialzuchtbuch betreiben, das die DQHA seit nunmehr
einem Jahr anstrebt, es steht auch vollkommen konträr zu
Prüfungsergebnissen der aufsichtsführenden Behörde,
deren Ultimatum für die Anerkennung der DQHA als Zuchtverband
am 14. Februar 2021 abläuft:
.
Von einer "offenen, vertrauensvolle Zusammenarbeit für eine positive
Zukunft der DQHA gemeinsam mit (..) dem LfL" , von der der Verband
schon seit September 2020 spricht (mehr
dazu hier), scheint der Verband derzeit weiter denn je entfernt
zu sein, dabei ist die Behörde derzeit wichtiger denn je:
Sollte der DQHA-Vorstand tatsächlich willens sein, die derzeit
nur bis September 2021 befristete Anerkennung als AQHA Affiliate
in eine dauerhafte Anerkennung durch die AQHA zu verlängern, muss
er sich wirksam von einem Ursprungszuchtbuch zu einem Filialzuchtbuch
wandeln - und dazu benötigt die DQHA zwingend die Anerkennung
von Satzung und Zuchtprogramm durch die Bayerische Landesanstalt
für Landwirtschaft (LfL). Auch ein Umzug ins benachbarte Hessen
hebt den o.g. Bescheid nicht einfach auf (mehr
dazu hier).
Alle Entwürfe für Satzung und Zuchtprogramm, die den Mitgliedern
wahrscheinlich im April 2021 zur Abstimmung dazu vorgestellt werden
sollen, damit die DQHA endlich dem Wunsch der AQHA Rechnung tragen
und tatsächlich einen Antrag für das Filialzuchtbuch stellen kann,
benötigen dazu die gemeinsame Vorarbeit von Verband und Behörde,
damit der Zeitplan eingehalten werden kann.
"Wir sind selbstverständlich bemüht, einen gemeinsamen Weg
mit der LFL zu finden, um die Fristen unter Wahrung der aktuellen
Rahmenbedingungen (Affiliate Vertrag, Zulassung als staatlich
anerkannter Zuchtverband) nicht zu gefährden".
Kaum hilfreich dabei sein dürften die rechtlichen Maßnahmen des
DQHA-Vorstandes gegen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
(LfL) und deren Mitarbeiter sein.
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Jetzt
wird´s ernst: DQHA-Disziplinarkommission prüft den Verbandsausschluß
des ehemaligen Vorstandes
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gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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