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Quarter Horse-Turniersport: Wichtige AQHA-Regeländerung für Amateur- und Jugendreiter ab dem 1. Juni 2023

 
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Für die Amateur- und Jugendreiter gilt ab dem 1. Juni 2023 eine wichtige Regeländerung auf AQHA-Turnieren: Sie müssen sicherstellen, daß der eingetragene Besitzer des vorgestellten Pferdes über eine aktuelle AQHA-Mitgliedschaft verfügt, wenn sie nicht selber eingetragener Besitzer des Pferdes sind.

Das gilt für Turnierteilnehmer, die Pferde aus dem Besitz der "unmittelbaren Familie" (AQHA Regel SHW220.1) vorstellen, z.B. das Pferd des Ehegatten, Kindes, der Eltern oder Großeltern oder des Partners aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. In Deutschland sind davon rd. 20% aller AQHA-Starts betroffen.



Bild: AQHA

 


Diese Regel gilt ebenso für geleaste Pferde, ausgenommen sind jedoch Vorsteller in den AQHA Level 1 (Novice)-Klassen.

Zwar können ab diesem Jahr internationale AQHA-Jugendmitglieder ein nicht im eigenen oder Familienbesitz befindliches bzw. ein nicht-geleastes Pferd in regulären Youth-Klassen vorstellen, allerdings können sie dann ihren (späteren) Amateurstatus verlieren (AQHA SHW236), z.B. wenn sie dabei älter als 16 Jahre alt sind.

Hilfe bei AQHA-Mitgliedschaften etc. erhalten Sie mit den wittelsbuerger-Papierservices hier.


UNMITTELBARE FAMILIE umfasst: Ehepartner, Kind, Ehepartner des Kindes, Stiefkind, Elternteil, Großeltern, Geschwister der Großeltern, Stiefgroßeltern, Enkel, Stiefeltern, Geschwister, Halbgeschwister, Stiefgeschwister, Elternteil des Ehepartners, Stiefelternteil des Ehepartners, Ehepartner des Geschwisters, Ehegatte der Halbgeschwister, Ehegatte der Stiefgeschwister, Kind der Geschwister, Geschwister Stiefkind, Halbgeschwisterkind, Halbgeschwisterstiefkind, Stiefgeschwister Kind, Stiefkind des Stiefgeschwisters, Geschwister des Elternteils, Halbgeschwister des Elternteils, Stiefgeschwister der Eltern, Kind der Geschwister der Eltern, Geschwister der Eltern Stiefkind, Kind des Halbgeschwisters des Elternteils, Stiefkind des Halbgeschwisters des Elternteils, Kind des Stiefgeschwisters des Elternteils, Stiefkind des Stiefgeschwisters des Elternteils, gesetzlicher Mündel oder Erziehungsberechtigter.
Personen, deren Beziehung gesetzlich anerkannt ist als eine eingetragene Lebenspartnerschaft, gelten ebenfalls als unmittelbare Familie.

Die wittelsbuerger-Papierservices finden Sie hier.


 






Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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