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Diese Regel gilt ebenso für geleaste Pferde, ausgenommen sind jedoch Vorsteller in den AQHA Level 1 (Novice)-Klassen.
Zwar können ab diesem Jahr internationale AQHA-Jugendmitglieder ein nicht im eigenen oder Familienbesitz befindliches bzw. ein nicht-geleastes Pferd in regulären Youth-Klassen vorstellen, allerdings
können sie dann ihren (späteren) Amateurstatus verlieren (AQHA SHW236), z.B. wenn sie dabei älter als 16 Jahre alt sind.
Hilfe bei AQHA-Mitgliedschaften etc. erhalten Sie mit den wittelsbuerger-Papierservices hier.
UNMITTELBARE FAMILIE umfasst: Ehepartner, Kind, Ehepartner des Kindes,
Stiefkind, Elternteil, Großeltern, Geschwister der Großeltern, Stiefgroßeltern,
Enkel, Stiefeltern, Geschwister, Halbgeschwister, Stiefgeschwister,
Elternteil des Ehepartners, Stiefelternteil des Ehepartners, Ehepartner des Geschwisters,
Ehegatte der Halbgeschwister, Ehegatte der Stiefgeschwister, Kind der Geschwister, Geschwister
Stiefkind, Halbgeschwisterkind, Halbgeschwisterstiefkind, Stiefgeschwister
Kind, Stiefkind des Stiefgeschwisters, Geschwister des Elternteils, Halbgeschwister des Elternteils,
Stiefgeschwister der Eltern, Kind der Geschwister der Eltern, Geschwister der Eltern
Stiefkind, Kind des Halbgeschwisters des Elternteils, Stiefkind des Halbgeschwisters des Elternteils,
Kind des Stiefgeschwisters des Elternteils, Stiefkind des Stiefgeschwisters des Elternteils, gesetzlicher Mündel
oder Erziehungsberechtigter.
Personen, deren Beziehung gesetzlich anerkannt ist als
eine eingetragene Lebenspartnerschaft, gelten ebenfalls als unmittelbare
Familie.
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Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
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