wittelsbuerger.com - Europas erste Adresse für den Westernreitsport
AQHA White Markings
wittelsbuerger.info
Quarter Horse — Forum
Besucher online
Unsere Foren: Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit!
Foren
 
Navigation
zurück
 
Diese Seite ausdrucken
Diese Seite
zu den Favoriten
Diese Seite als Startseite
 
 
Kontakt & Feedback
Kontakt &
Feedback


Sitemap & Suchfunktion
Sitemap &
Suchfunktion


International Visitors
International
Visitors


zur Startseite

zurück zur
Startseite

Die AQHA hat die Weißregeln gelockert

Das bedeutet, dass die QH nun erheblich größere weiße Abzeichen an Kopf und Beinen haben dürfen und dennoch weiter zur Zucht eingesetzt werden können. Bisher erlaubte weiße Abzeichen für Quarter Horses


:

Bisher mußten sich die Züchter entscheiden, ob sie ihren Hengst kastrieren oder eine Stute als „Non Breeding Stock“ registrieren lassen wollten, wenn die weißen Abzeichen über das erlaubte Limit hinausgingen, aber noch im Limit der neuen, jetzt geltenden Regelung waren. „Non Breeding Stock“ Mares können zwar in AQHA Performance Klassen gezeigt werden, aber nicht zur QH Zucht eingesetzt und auch nicht in Halter Klassen vorgestellt werden. Nicht selten wurden diese Pferdedann als Breeding Stock Paints eingetragen.

Nun gilt eine neue Regel für alle Quarter Horses ab 03/2001:

Das bedeutet konkret:

Kopf: Erlaubt bis zu einer gedachten Linie die hinter den Ohren beginnt und hinter den Ganaschen bis zur Kehle führt.
Vorderbein: Weiß erlaubt bis zur Mitte einer horizontalen Linie zwischen Ellbogen und Erbsbein .
Hinterbein: Weiß erlaubt bis zu einer horizontalen Linie zwischen Knie und Mitte des Sprunggelenkes.
Bauch: Weiß erlaubt innerhalb eines Limits von ca. 5 cm (2 inch) links und rechtes genau an einer imaginären Mittel - Linie die zwischen den Vorderbeinen bis hin zum Euter oder Mitte des Schlauches.
Körper: Weiße Flecke innerhalb eines Durchmessers von 2,54 cm ( 1 inch), bzw. ein weißer Fleck, der das weiß Limit nicht mehr als 2,54 cm an Beinen oder Kopf überschreitet.
Sonstige Regeln: Weiße Haut oder gesprenkelte Haut an nicht behaarten Stellen, wie Maul, Euter, Schlauch und zwischen den Hinterbeinen ist erlaubt. Diese Stellen gelten nicht als weiße Abzeichen.
Cremellos oder Perlinos: Weiße oder hell Cremfarbene Pferde mit heller Haut und blauen Augen werden weiterhin nicht eingetragen. Es lohnt sich den Versuch zu unternehmen sie bei der APHA als Breeding Stock Pferde eintragen zu lassen. (Bei einer Anpaarung von Palomino x Buckskin oder Pal x Pal oder Buckskin x Buckskin hat man immer ein Risiko von 25 % das sich der Aufhellungsfaktor verdoppelt und solche Pferde fallen.)

Aber: Nur ein Pferd mit eingetragenen QH-Eltern fällt unter diese Regelung (Crop-Outs).
Pferde mit Paint-Eltern können von dieser Änderung nicht profitieren!

Haben Sie ein Pferd, dass mit APHA Breeding Stock Papieren versehen wurde und unter diese Regeln fällt ?
Odre haben Sie ein Fohlen, daß jetzt als QH anstatt als PH BS eingetragen werden kann?
Dann handeln Sie jetzt und tragen Sie es bei der AQHA ein.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, bitte kontaktieren Sie uns!
Formulare und Preisliste finden Sie hier!

 



Impressum © 2003 by wittelsbuerger.com Disclaimer
Bücher zum Thema