Das bedeutet,
dass die QH nun erheblich größere weiße Abzeichen an Kopf und Beinen
haben dürfen und dennoch weiter zur Zucht eingesetzt werden können.
Bisher erlaubte weiße Abzeichen für Quarter Horses
:
Bisher mußten
sich die Züchter entscheiden, ob sie ihren Hengst kastrieren oder
eine Stute als „Non Breeding Stock“ registrieren lassen
wollten, wenn die weißen Abzeichen über das erlaubte Limit hinausgingen,
aber noch im Limit der neuen, jetzt geltenden Regelung waren. „Non
Breeding Stock“ Mares können zwar in AQHA Performance Klassen
gezeigt werden, aber nicht zur QH Zucht eingesetzt und auch nicht
in Halter Klassen vorgestellt werden. Nicht selten wurden diese
Pferdedann als Breeding Stock Paints eingetragen.
Nun gilt
eine neue Regel für alle Quarter Horses ab 03/2001:
Das bedeutet
konkret:
Kopf:
Erlaubt bis zu einer gedachten Linie die hinter den Ohren beginnt
und hinter den Ganaschen bis zur Kehle führt.
Vorderbein: Weiß erlaubt bis zur Mitte einer horizontalen
Linie zwischen Ellbogen und Erbsbein .
Hinterbein: Weiß erlaubt bis zu einer horizontalen Linie
zwischen Knie und Mitte des Sprunggelenkes.
Bauch: Weiß erlaubt innerhalb eines Limits von ca. 5 cm (2
inch) links und rechtes genau an einer imaginären Mittel - Linie
die zwischen den Vorderbeinen bis hin zum Euter oder Mitte des Schlauches.
Körper: Weiße Flecke innerhalb eines Durchmessers von 2,54
cm ( 1 inch), bzw. ein weißer Fleck, der das weiß Limit nicht mehr
als 2,54 cm an Beinen oder Kopf überschreitet.
Sonstige Regeln: Weiße Haut oder gesprenkelte Haut an nicht
behaarten Stellen, wie Maul, Euter, Schlauch und zwischen den Hinterbeinen
ist erlaubt. Diese Stellen gelten nicht als weiße Abzeichen.
Cremellos oder Perlinos: Weiße oder hell Cremfarbene Pferde
mit heller Haut und blauen Augen werden weiterhin nicht eingetragen.
Es lohnt sich den Versuch zu unternehmen sie bei der APHA als Breeding
Stock Pferde eintragen zu lassen. (Bei einer Anpaarung von Palomino
x Buckskin oder Pal x Pal oder Buckskin x Buckskin hat man immer
ein Risiko von 25 % das sich der Aufhellungsfaktor verdoppelt und
solche Pferde fallen.)
Aber: Nur ein Pferd mit eingetragenen QH-Eltern fällt unter
diese Regelung (Crop-Outs).
Pferde mit Paint-Eltern können von dieser Änderung nicht
profitieren!
Haben Sie ein
Pferd, dass mit APHA Breeding Stock Papieren versehen wurde und
unter diese Regeln fällt ?
Odre haben Sie ein Fohlen, daß jetzt als QH anstatt als PH
BS eingetragen werden kann?
Dann handeln Sie jetzt und tragen Sie es bei der AQHA ein.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, bitte kontaktieren
Sie uns!
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Sie hier!