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Nach 35 Jahren wird die Ausbildungsverordnung für Pferdewirte neu geordnet: Der hauptauschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung hat jetzt einem Entwurf zugestimmt, der die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin zukünftig in fünf anstatt bisher vier Fachrichtungen gliedern soll.
Dabei handelt es sich um die Fachrichtungen "Pferdehaltung und Service", "Pferdezucht", "Klassische Reitausbildung", "Pferderennen" und "Spezialreitweisen".
Die Verordnung muss nun noch durch die Gremien der Bundesministerien und tritt in Kraft, sobald diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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