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Nümbrecht, Dönsel, Birkholz uvm. - in der Vergangenheit gab es immer wieder die Möglichkeit, auf einem Turnier gemeinsam z.B. AQHA- und EWU-Klassen zu starten.
Nun hat die EWU-Frühjahrstagung (mehr dazu hier) die EWU-Regeln für verbandsübergreifende Turniere nochmals bestätigt und die Themen Altersgrenze, Startbeschränkung und Helmpflicht für Jugendliche übergreifend festgelegt (mehr dazu hier):
Pferde können erst ab einem Alter von vier Jahren auf EWU-Turnieren teilnehmen, Jugendliche müssen einen Reithelm tragen, die maximale Anzahl Starts liegt zwischen 3 und 6 Starts am Tag, das sind die Eckpunkte.
Damit schließt die EWU erstmals in der Geschichte des Westernreitsports die Ausrichtung gemeinsamer Turniere faktisch aus, denn alle amerikanischen Rasse- und Sportverbänd definieren die relevanten Punkte anders
und lassen sich nicht durch die Regelwerke anderer Verbände überregeln.
Mehr noch: Wer versucht, die EWU-Bestimmungen per Ausschreibung dennoch in die Ausrichtung von US-anerkannten Turnieren durchzusetzen, verliert die Anerkennung des Turnieres durch die US-Verbände.
Jüngstes Beispiel: Die NRW Challenge, die ein EWU A-Turnier mit einer AQHA Vierfach-Show kombinieren wollte. Eine Gefahr, der sich derzeit auch NRHA-Turniere aussetzen.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), der die EWU als Mitgliedsverband angeschlossen ist, ist hingegen ist weniger protektionistisch: Zwar beträgt das Mindestalter der Pferde zur Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft Reining 6 Jahre, sie hat hingegen kein Problem, die Qualifikationen im Rahmen der US-Rasse- und Sportturniere (AQHA, NRHA etc.) durchführen zu lassen.
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