Equidenpass mit Zuchtbescheinigung für Zuchtstuten nicht zwingend erforderlich
Ein Rassepferd – also z. B. ein Quarter Horse mit einem Papier
der American Quarter Horse Association (AQHA), ein Paint Horse
mit einem Papier der American Paint Horse Association (APHA),
ein Appaloosa Horse mit einem Papier des Appaloosa Horse Clubs
(ApHC) kann im Sport, in der Freizeit und in der Zucht eingesetzt
werden. Bei diesem Rassepferd muss der Pass noch eine weitere
sehr wichtige Aufgabe erfüllen: Er muss die Abstammung des Pferdes
bestätigen. Dies kann allerdings nur ein Equidenpass leisten,
der von dem für die Rasse zuständigen und staatlich anerkannten
Zuchtverband ausgestellt wurde. Nur dem Zuchtverband ist es möglich,
die Abstammung des jeweiligen Pferdes zweifelsfrei zu überprüfen,
nachzuweisen und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ zu bescheinigen.
Damit erhält das Pferd auch eine Zuchtbescheinigung in den Equidenpass.
Bislang wurde allerdings, meist von Verbandsseite, argumentiert, daß eine Veräußerung eines Zuchttieres ohne diese Zuchtbescheinigung eine
Ordnungswidrigkeit darstelle, die "empfindliche Bußgelder nach sich ziehen" würde (mehr dazu hier).
Das ist nicht korrekt.
Im Inland müssen, laut Tierzuchtgesetz, weibliche Zuchttiere bei der Veräußerung im Inland " nicht von einer Zucht- oder Herkunftsbescheinigung begleitet sein, wenn der Abnehmer auf die Bescheinigung verzichtet hat".
Im Klartext: Wer Stuten im Inland an einen Abnehmer verkauft, der auf die Zuchtbescheinigung verzichtet, handelt nicht ordnungswidrig.
Mehr dazu hier.
Mehr dazu
Mehr Pflichten für Pferdehalter:
Neue EU Pferdepass-Verordnung ab Januar 2016
Verbände und Preise
Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat, sollte sich
zur Erstellung des Equidenpasses an den für die Rasse zuständigen
Zuchtverband wenden.
Für die amerikanischen Westernpferderassen sind dies:
Quarter Horses
Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741
Aschaffenburg (Ursprungszuchtbuch)
www.dqha.de
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-undspezialpferderassen.de
Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach
(Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de
Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg
151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a,
16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de
Paint Horses
Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Ursprungszuchtbuch)
www.phcg.de
Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283
Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de
Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach
(Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a,
16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de
Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg
151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de
Appaloosa
Appaloosa Horse Club Germany e. V., Kleingasse 7, 53498 Walldorf
(Ursprungszuchtbuch)
www.aphcg.com
Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach
(Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de
Westfälisches Pferdestammbuch e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster-Handorf
(Filialzuchtbuch)
www.westfalenpferde.de
Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V., Am Allerufer 28, 27283
Verden/Aller (Filialzuchtbuch)
www.zfdp.de
Europäischer Scheckenzuchtverband (ECHA/ESV) e. V., Budenmeerstr.
20, 26835 Hesel (Filialzuchtbuch)
www.echa-esv.de
Pferdestammbuch Schleswig Holstein/Hamburg e. V., Steenbeker Weg
151, 24106 Kiel (Filialzuchtbuch)
www.pferdestammbuch-sh.de
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., Hauptgestüt 10 a,
16845 Neustadt (Dosse) (Filialzuchtbuch)
www.pferde-brandenburganhalt.de
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben
den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch
Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse
in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt:
Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Ursprungszuchtbuch und Filialzuchtbuch
Bereits in 1992 hat die EU festgelegt, dass Zuchtorganisationen/ Züchtervereinigungen/ Pferdezuchtverbände nur dann anerkannt werden, wenn die Beziehungen zwischen der Organisation oder Vereinigung, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse führt und den anderen Organisationen, die Zuchtbücher für dieselbe Rasse führen, angegeben werden. Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Rasse wird im Regelfall nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch, in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtorganisationen gemeinsam geführt (mehr dazu)
.
Filialzuchten sind Zuchtbücher, die sich an der Vorgabe des Ursprungszuchtbuches orientieren bzw staatlich kontrolliert die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches bei der Eintragung einhalten. Nur dann dürfen sie auch die Rassebezeichnung (z.B. American Quarter Horse) verwenden. Mittlerweile hat praktisch jede anerkannte Rasse ein Ursprungszuchtbuch.
Mehr dazu finden Sie auf wittelsbuerger.com hier
Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:
1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut
sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur
oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd
von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen
haftbar.
2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann
nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb
sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden.
Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich
entscheidet.
Equidenpass
und Transponder
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht
den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys,
Esel etc.) seit dem 1. Juli 2009 erforderlich, unabhängig von
der Nutzungsart.
Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche
des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung
des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die
Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung
oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass
auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt.
Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd
oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber,
ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht.
Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens
wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt
sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die
nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen,
ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf
dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd
eingetragen.
Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel,
medikamentöse Behandlungen bei Schlachtpferden und Impfungen
festgehalten werden sowie Tests von anzeigepflichtigen Erkrankungen
(wie z. B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“). Diese
Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer
damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird (z. B.
DQHA, PHCG, ApHCG).
Nützliche Informationen
ApHC Germany
informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der
Pferde
DQHA
informiert zur Einführung der Transponder zur Kennzeichnung der
Pferde
Viehverkehrsordnung:
Ohne Pferdehalter-Registriernummer kein Pferdepass
Quellen: DQHA, wittelsbuerger.com