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Auf den Jahreshauptversammlungen, auf denen diese Ordnung zur Zustimmung oder Ablehnung gelegt wird, müssen jede Menge Fragen beantwortet werden, denn die Tragweite einer Zu- oder Abstimmung ist bislang kaum überschaubar.
Denn obwohl der Grundgedanke, den Westernreitsport "sauber" zu machen, löblich ist und ein positives Bild in die Öffentlichkeit transportiert, ist die Umsetzung der Gedankens höchst interessant.
Die gewünschte Disziplinarkommission soll sich aus je einem Mitglied der angeschlossenen Verbände zusammensetzen und gemeinsam ein siebtes Mitglied als Vorsitzenden wählen, der möglichst verbandsunabhängig und über eine juristische Ausbildung verfügt.
Diese Kommission, die mindestens einmal jährlich und nach Bedarf tagt, wird bezahlt von den jeweiligen Verbänden.
Diese bezahlen sowohl einmal jährlich pauschal 100 EUR sowie die Reisekosten aller Teilnehmer und jheweils 246 EUR an den Vorsitzenden, eine "Vergütung in Anlehnung an das RVG eine Geschäftsgebühr in Höhe von 1,3 nach einem Regelstreitwert von 3.000,00 € für jeden Fall seiner Tätigkeit".
Leider erläutert die Disziplinarordnung nicht ihren Gültigkeitsbereich. Denn genau betrachtet veranstalten die teilnehmenden Verbände selber nur wenige Turniere - die DQHA vor allem ihre Futurity, die NRHA das Osterturnier, das Derby und die Breeders Futurity.
Findet also diese Disziplinarordnung Anwendung auf die AQHA- oder NRHA USA-Turniere, auf die NSBA USA-Klassen wie in Bremen oder Dortmund angeboten? Und wie ist dann die Stellungnahme der amerikanischen Verbände zu dieser Disziplinarordnung, die nicht auf Basis einer landesrechtlichen Notwendigkeit entwickelt wurde.
Führt das wohlmöglich zu einer differenzierten Betrachtung von Verstößen - Blut am Sporen auf einem NRHA USA-Turnier bleibt interne Angelegenheit, Blut am Sporen beispielsweise auf dem Derby führt zu einer Geldstrafe und einer Sperre?
Die Anrufung der Kommission bleibt, neben den Verbänden selber oder den veranstaltern, nur berechtigten Personen vorbehalten. Wer eine solche ist, darüber schweigt sich die Ordnung aus.
Und einen Einspruch gegen eine Entscheidung der Kommission kann der Beklagte nur gegen eine von EUR 1.000 als "Kostenvorschuß" einlegen - diese geht dann an das FN-Sportgericht, das lediglich Verfahrensfehler feststellen kann. Und landet danach im Zweifel wieder beim Absender, der Kommission. Damit sind die Entscheidungen faktisch endgültig und nicht anfechtbar, denn, so die Ordnung, wird während der Tätigkeit der kommission die Anrufung ordentlicher Gerichte untersagt.
Es bleiben also viele Fragen offen, die spätestens bei den jeweiligen Hauptversammlungen der Verbände beantwortet werden sollten. Denn sonst verliert sich der gute Gedanke wohlmöglich in den Tiefen der Details....
Übrigens: Eine aktuelle Meldung der FN zu einem FEI-Kommissionsfall fügen wir einmal ohne Kommentierung bei:
Verfahren eingestellt
Michael Freund bleibt Weltmeister
Frankfurt (fn-press). Das Medikationsverfahren der Internationalen
Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) gegen
Michael Freund (Dreieich), den amtierenden Weltmeister der
Vierspännerfahrer, ist endgültig eingestellt. Der 51-jährige Hesse bleibt
damit amtierender Weltmeister der Vierspännerfahrer. Dies beschloss das
Judicial Committee der FEI anlässlich einer Sitzung am Montag in Frankfurt.
Das Pferd Mary des Vierspännerfahrers war bei einer Medikationskontrolle
anlässlich der Weltmeisterschaften im ungarischen Kecskemet (4. bis 8.
August 2004) positiv auf die verbotene Substanz Valerensäure, einem
Bestandteil bestimmter Baldrianpflanzen, getestet worden. Freund hatte
daraufhin nachgewiesen, dass auf dem Gelände des WM-Austragungsortes auf
einer bestimmten Fläche, die für die WM-Pferde während der Veranstaltung als
Weide genutzt wurde, zahlreiche Baldrianpflanzen wild wuchsen. Das Judicial
Committee der FEI ordnete daraufhin im Juni 2005 an, einen Test
durchzuführen, ob die Futteraufnahme der gefundenen Pflanzen zu einem
positiven Medikationsergebnis führen kann. Bei zwei von Experten in
Deutschland und Österreich durchgeführten Versuchen konnte dieser Nachweis
erbracht werden. Das Judicial Committee der FEI akzeptierte nun in seiner
Verhandlung in Frankfurt diesen Beweis und stellte das Verfahren gegen
Michael Freund endgültig ein.
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