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Für Jauche müssen mindestens sechs Monate Lagerkapazität vorgehalten werden, denn sie wird wie Gülle behandelt, bei Jauche und Festmist gelten die Regeln der JGS-Verordnung.
Und: Die Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängern sich grundsätzlich
(Ackerland: nach der Ernte der Hauptfrucht bis 31.01.; Grünland: 01.11. – 31.01.), zudem kommt die Einführung einer Sperrzeit für die Aufbringung von Festmist und Kompost: 15.12. – 15.01.; die zuständigen Behörden können Beginn/Ende jeweils um bis zu vier Wochen verschieben).
Hintergrund
Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung zugestimmt. Sie beinhaltet schärfere Regeln zugunsten des Gewässerschutzes und der Luftreinhaltung. Gemeinsam mit dem angepassten Düngegesetz gehört sie zum so genannten "Dünge-Paket". Mit diesem setzt Deutschland die EG-Nitratrichtlinie um.
Details und Tips zu der Neuen Düngeverordnung finden Sie im top agrar Ratgeber: Mist richtig lagern
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