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Neue Gebührenordnung: Tierärzte werden ab November 2022 höhere Rechnungen stellen
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Ab dem 22. November 2022 müssen alle Tierhalter in Deutschland mit höheren Tierarztkosten rechnen. Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 beschlossen, den Änderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT) zuzustimmen (siehe hier). Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, gültig ist die neue Verordnung vom 22. November 2022 an.

Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.



Die Anpassung der Gebührensätze erfolgte auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden (siehe hier).

Aber Pferdebesitzer zahlen schon jetzt am meisten, stellt das Gutachten fest: Den höchsten Gebührensatz berechneten im Normalbetrieb die Pferdepraktiker, im Notdienst lagen die Kleintiere vorne.

Was kommt also da genau auf Pferdebesitzer zu? Ab voraussichtlich Mitte Oktober 2022 wird eine allgemeine Untersuchung mit Beratung mindestens 30,78 Euro kosten – vorher waren es beim einfachen Satz 19,24 Euro, ein Plus von 60%. Ebenfalls teurer werden z.B. Folgeuntersuchungen, Impfungen odereine Szintigrafie. Der Aufschlag für ambulantes Röntgen erhöht sich von 19,24 Euro auf 30,78 Euro, eine Szintigraphie von 384,82 Euro auf 457,94 Euro (jeweils 1-facher Satz).

Wie abgerechnet wird, hängt von mehreren Faktoren ab wie Komplikationen, Behandlungszeit (Wochenende, Feiertag) oder Aufwand der Behandlung.
Dann kann bis zum Dreifachen des Gebührensatzes abgerechnet werden.

Die neue Gebührenordung finden Sie hier.


Verbunden mit der neuen Gebührenordung ist aber auch die Hoffnung, bessere Bedingungen sowohl für Selbständige wie für angestellte Tierärzte (und TFA) zu schaffen und damit auch einem der größten Probleme in der Tiermedizin, dem Fachkräftemangel, entgegen zu wirken.

Für Pferdebesitzer kommen damit neben den aktuell steigenden Futter- und Haltungskosten weitere Belastungen hinzu.



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