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Gute Nachrichten für
Quarter Horse-Züchter und Importeure in Europa: Die AQHA
hat zum Start einer neuen EU-Verordnung zum Import sowohl von
Tieren aus Nicht-EU-Ländern wie auch von Zuchtmaterial wie Embryonen
und Samen, die ab dem 01.11.2018 zwingend von einer Zuchtbescheinigung
begleitet werden müssen, die der zuständige Zuchtverband in diesem
Land, der zuvor von der EU anerkannt werden muss, erstellen muss,
volle Untertsützung angekündigt.
Die American Quarter Horse Association (AQHA), die das Ursprungsbuch
des American Quarter Horse innehält, verpflichtet sich, Exporteuren
aktuelle und genaue Informationen zur Verfügung zu stellen, um
ihrer Verpflichtung nachzukommen, eine Tierzuchtbescheinigung
für die Sendungen auszufüllen, heisst es in der Mitteilung des
Verbandes.
Exporteure, die Informationen zur Registrierung und zu genetischen
Tests für diese Tierzuchtbescheinigungen benötigen, können sich
per E-Mail über export@aqha.org
an die AQHA wenden, um diese Informationen anzufordern.
Der Antrag sollte den Namen des Zuchttiers, die Registriernummer,
sowie eine Angabe darüber enthalten, ob es sich um eine Samen-
oder Zuchttiersendung handelt, und den Namen der Einrichtung /
Person, die die Tierzuchtbescheinigungen benötigt. Im Gegenzug
wird AQHA per E-Mail ein Schreiben übermitteln, in dem die Gültigkeit
der Angaben dieser Registrierung und zum Gentest sowie der Zweck
des Zwecks, ein Stammbaum über vier Generationen und die
Ergebnisse der voirliegenden Gentests für das Zuchttier bestätigt
werden. Fragen können an export@aqha.org
gerichtet werden.
Das sind auch gute Nachrichten für die Ersteigerer von US-Hengsten
der DQHA-SSA, die im Rahmen der Q18 nur unter Vorbehalt versteigert
werden konnten (mehr
dazu hier).
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