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Quarter Horse-Zucht: AQHA verpflichtet sich zur Ausstellung von EU-Tierzuchtbescheinigungen
 
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Gute Nachrichten für Quarter Horse-Züchter und Importeure in Europa: Die AQHA hat zum Start einer neuen EU-Verordnung zum Import sowohl von Tieren aus Nicht-EU-Ländern wie auch von Zuchtmaterial wie Embryonen und Samen, die ab dem 01.11.2018 zwingend von einer Zuchtbescheinigung begleitet werden müssen, die der zuständige Zuchtverband in diesem Land, der zuvor von der EU anerkannt werden muss, erstellen muss, volle Untertsützung angekündigt.

Die American Quarter Horse Association (AQHA), die das Ursprungsbuch des American Quarter Horse innehält, verpflichtet sich, Exporteuren aktuelle und genaue Informationen zur Verfügung zu stellen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, eine Tierzuchtbescheinigung für die Sendungen auszufüllen, heisst es in der Mitteilung des Verbandes.

Exporteure, die Informationen zur Registrierung und zu genetischen Tests für diese Tierzuchtbescheinigungen benötigen, können sich per E-Mail über export@aqha.org an die AQHA wenden, um diese Informationen anzufordern.

Der Antrag sollte den Namen des Zuchttiers, die Registriernummer, sowie eine Angabe darüber enthalten, ob es sich um eine Samen- oder Zuchttiersendung handelt, und den Namen der Einrichtung / Person, die die Tierzuchtbescheinigungen benötigt. Im Gegenzug wird AQHA per E-Mail ein Schreiben übermitteln, in dem die Gültigkeit der Angaben dieser Registrierung und zum Gentest sowie der Zweck des Zwecks, ein Stammbaum über vier Generationen und die Ergebnisse der voirliegenden Gentests für das Zuchttier bestätigt werden. Fragen können an export@aqha.org gerichtet werden.

Das sind auch gute Nachrichten für die Ersteigerer von US-Hengsten der DQHA-SSA, die im Rahmen der Q18 nur unter Vorbehalt versteigert werden konnten (mehr dazu hier).







Informationen für Züchter zu neuen Bestimmungen im Tierzuchtrecht bei Importen von Zuchttieren und Zuchtmaterial aus Drittländern nach Anwendbarkeit der VO (EU) 2016/1012 sowie der entsprechenden Durchführungsverordnung DVO (EU) 2017/717



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