Berlin (fn-press).
Nachdem Mitte Februar bereits im Bundestag die Fraktionen von
CDU/CSU, SPD und FDP für das „Gesetz zur Reform der hufbeschlaglichen
Regelungen“ gestimmt hatten, gab nun auch der Bundesrat seine
Zustimmung. Damit kann das neue Gesetz, für das sich auch die
Deutsche Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgesprochen hatte, zum
1. Januar 2007 in Kraft treten. Das Gesetz löst eine Regelung
aus dem Jahr 1940 ab und hat zum Ziel, das Qualifikationsniveau
für Hufschmiede und Barhufpfleger zu verbessern und zu vereinheitlichen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates können nun auf Grundlage des
neuen Gesetzes entsprechende Ausbildungsverordnungen erlassen
werden.