Promotion
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" Die Internationale
Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI)
in Lausanne/SUI hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
darüber informiert, dass die Medikationskontrolle des Pferdes
Captain Clever (Reiter Andreas Ostholt), die anlässlich der Internationalen
Vier-Sterne-Vielseitigkeit (CIC****) in Luhmühlen (16. bis 19.
Juni) genommen worden war, eine positive A-Probe ergeben hat.
Gefunden wurde in der Probe die verbotene Substanz Hydroxy-Lidocain.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Dopingsubstanz sondern um
ein im Wettkampf verbotenes Arzneimittel im Sinne der Liste II
des Paragraphen 67 a 2 der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).
Hierzu gibt der Reiter
folgende Stellungnahme ab:
"Nachdem ich über das positive Probeergebnis informiert worden
bin, habe ich recherchiert, wie es dazu gekommen sein könnte.
Für mich liegt die Erklärung des Ergebnisses darin, dass ich in
der Woche vor dem Turnier in Luhmühlen meinem Pferd über mehrere
Tage mit dem Gel Kamistad die Maulwinkel eingerieben habe, da
es an dieser Stelle eine leichte oberflächliche Hautverletzung
hatte. Ich wusste, dass das Gel für solche Behandlungen sehr gut
geeignet ist und eine rasche Hautregeneration zustande bringt.
Mir war auch bekannt, dass das Gel die im Wettkampf verbotene
Substanz Lidocain enthält. Nach meinem damaligen Kenntnisstand
ging ich davon aus, dass die Substanz nach vier Tagen, also noch
vor Wettkampfbeginn, abgebaut sei. Deshalb habe ich das Gel am
Samstag vor dem Wettkampf in Luhmühlen letztmals eingesetzt.
Nach meinem jetzigen
Wissensstand habe ich damit äußerst fahrlässig und falsch gehandelt,
auch unter dem Aspekt, dass ich als Leistungssportler im Spitzenbereich
und Mitglied der Perspektivgruppe Vielseitigkeit eine gesteigerte
Sorgfaltspflicht und Vorbildfunktion habe. Ich habe jedoch mit
dieser Handlung keine Manipulation vornehmen wollen und meinem
Pferd auch keinen Schaden zugefügt.
Die Ursache für diesen
Vorfall ist ausschließlich in meinem eigenen Fehlverhalten begründet,
da ich meiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen
bin. Daher bin ich auch uneingeschränkt bereit, aus dieser fahrlässigen
und falschen Handlungsweise die persönlichen Konsequenzen hinsichtlich
des daraus resultierenden Ordnungsverfahrens zu ziehen."
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